Über­weisung in Echt­zeit In Sekunden Geld über­weisen – ab Oktober bei allen Banken

Über­weisung in Echt­zeit - In Sekunden Geld über­weisen – ab Oktober bei allen Banken

Maximal 10 Sekunden. Digital wird das Geld in Echt­zeit dem Ziel­konto gutgeschrieben. © Sean Gladwell

Per Echt­zeit­über­weisung wandert Geld in Sekunden von einem Konto zum anderen. Ab Oktober 2025 müssen alle Banken solche Über­weisungen ohne Zusatz­kosten ermöglichen.

Alle Banken sind ab 9. Oktober 2025 verpflichtet, Echt­zeit­über­weisungen aktiv anzu­bieten – zum Senden und zum Empfangen. Die Echt­zeit­über­weisung darf nicht teurer sein als eine normale Online-Über­weisung im gewählten Konto­modell. Diese ist bei den meisten Anbietern kostenlos. Bislang waren Echt­zeit­über­weisungen meist teurer als normale Über­weisungen.

In unserer Übersicht der Girokontopreise geben wir für jedes Konto­modell an, was eine Über­weisung kostet.

Wie funk­tioniert eine Echt­zeit­über­weisung?

Die Echt­zeit­über­weisung – manche Banken verwenden auch den eng­lischen Begriff Instant Payment – funk­tioniert genau wie eine normale Über­weisung im Online-Banking, nur sehr viel schneller. Die Über­weisungs­daten müssen Sie wie beim Online-Banking am PC, Handy oder Tablet in die Bild­schirmmaske eingeben, dann den Menü­punkt „Echt­zeit­über­weisung“ wählen und den Auftrag mit Ihrem gewohnten Tan-Verfahren bestätigen.

Ist der Über­weisungs­auftrag bei der Bank einge­troffen, dürfen bis zur Gutschrift beim Empfänger oder der Empfängerin maximal 10 Sekunden vergehen. Eine Echt­zeit­über­weisung wird das ganze Jahr über – auch an Sonn- und Feier­tagen – rund um die Uhr ausgeführt.

Normale Online-Über­weisungen müssen spätestens nach einem Geschäfts­tag auf dem Konto des Empfängers sein. An Sams­tagen, Sonn- und Feier­tagen sowie in der Nacht finden keine Online-Buchungen statt, sodass es bis zu drei Tage dauern kann, bis der Empfänger sein Geld hat.

Wie viel Geld kann ich auf einmal über­weisen?

Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die bis dahin gültige Betrags­grenze für Echt­zeit­über­weisungen von 100 000 Euro. Sie können künftig inner­halb des Online-Bankings ein individuelles Limit für Ihre Echt­zeit­über­weisungen fest­legen und verwalten.

Verwechseln Sie die Echt­zeit­über­weisung nicht mit der Eilüber­weisung, falls Ihr Kredit­institut diese noch anbietet. Das war früher die einzige Möglich­keit, Geld deutlich schneller zu über­weisen, sie kostet im Schnitt zwischen 10 und 20 Euro.

Wofür brauche ich die Echt­zeit­über­weisung?

Für Zahlungen, bei denen eine bestimmte Frist einge­halten werden muss, ist dieses Verfahren ein gutes Instru­ment. Eine sekunden­schnelle Über­weisung kann auch beim Online-Einkauf interes­sant sein. Der Online-Händler sieht sofort, dass die Zahlung erfolgt ist und kann die Ware schneller versenden. Otto.de bietet das seinen Kunden bereits an. Im Gegen­satz zu einer Zahlung mit Paypal ist hier kein Dritter zwischen­geschaltet, sodass keine Daten preisgegeben werden.

Wann kann das Verfahren noch sinn­voll sein?

Bei einem Restaurant­besuch mit Freunden können Sie zum Beispiel bezahlen und die anderen über­weisen Ihnen ihren Anteil unkompliziert in Echt­zeit. Spontane Einkäufe an Sonn­tagen auf Floh- und Antiquitätenmärkten sind möglich, auch wenn man gerade kein Bargeld dabei hat. Eine Ferien­wohnung können Sie in dem Augen­blick voll­ständig bezahlen, in dem Ihnen der Schlüssel übergeben wird.

Beim Kauf eines Gebraucht­wagens müssen Sie nicht mehr mit Bargeld kommen. Und auch beim Kauf von Neuwagen können Sie den Fahr­zeug­brief gleich mitnehmen, wenn Sie das Auto vor Ort mit Echt­zeit­über­weisung bezahlen.

Wie sicher ist eine Echt­zeit­über­weisung?

Das Verfahren muss dieselben Sicher­heits­merkmale wie eine Online-Über­weisung erfüllen. Banken nutzen dafür dieselben tech­nischen Absicherungen. Sie müssen den Auftrag mit demselben Tan-Verfahren auto­risieren, wie Sie es sonst im Online-Banking verwenden.

Gibt es gar keinen Haken bei der Echt­zeit­über­weisung?

Doch, es gibt auch hier Einschränkungen. Echt­zeit­über­weisungen sind nur im Euro-Raum möglich. Und diese Bezahlform hat dieselben Folgen wie die Zahlung mit Bargeld – sobald das Geld beim Empfänger ist, können Sie es nicht zurück­rufen. Bei einer Gutschrift inner­halb von 10 Sekunden bleibt für einen Rück­ruf keine Zeit.

Wenn Sie eine Echt­zeit­über­weisung nutzen, sollten Sie daher bei der Eingabe oder Auswahl einer Iban besonders sorgfältig vorgehen. Ab Oktober 2025 muss vor der Auto­risierung von Zahlungen ein Iban-Namens­abgleich für das Empfänger­konto – offiziell Verification of Payee, kurz VOP, genannt – vorgenommen werden. Dieser VOP ist dann nicht nur für Echt­zeitzah­lungen, sondern auch für normale Sepa-Über­weisungen verpflichtend. Mehr dazu lesen Sie in unserer Meldung zur Empfängerüberprüfung.

Hatten Sie ein Problem bei einer Echt­zeit­über­weisung? Schreiben Sie uns eine Mail an giro­konto@stiftung-warentest.de.

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24 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

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  • halsbandschnaepper am 05.09.2025 um 10:49 Uhr
    RE: Wofür noch die bisherige Online­über­weisung?

    Wozu die Echtzeitüberweisung? Das hat ja nur Vorteile wenn mir etwas daran gelegen ist dass der Empfänger das Geld sofort bekommt, das ist zumindest bei mir nicht so oft der Fall. Da kann es auch etwas länger dauern. Oft nutze ich auch terminierte Überweisungen.

  • Trentino2017 am 05.09.2025 um 10:37 Uhr
    Terminüberweisungen und Daueraufträge?

    @GunnarSchneider und andere: Die Frage ist, ob die "Echtzeitüberweisung" bei Girokonten auch für Terminüberweisungen und Daueraufträge gilt? Werden auch alle Terminüberweisungen und alle Daueraufträge aller Banken, die in der Regel immer am ersten, 15. oder letzten Bankenarbeitstag aufgeführt werden, dann um 00:01 Uhr oder um 01:00 Uhr des betreffenden Tages in Echtzeit ausgeführt. Das würde sicherlich zu einer enormen Spitze bei der Serverauslastung führen?

  • GunarSchneider am 04.09.2025 um 16:45 Uhr
    Wofür noch die bisherige Online­über­weisung?

    Sie erörtern die Frage "Wofür brauche ich die Echt­zeit­über­weisung?"
    Ich nutze das Verfahren ausschließlich, seitdem es die Postbank (schon) im Januar zu geichen Konditionen ermöglichte.
    Seitdem galt für mich immer:
    Wofür noch die bisherige Online­über­weisung?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.08.2025 um 20:17 Uhr
    Echtzeit VO / Zahlungskonten

    @Waldi2013: Bei der EU-Richtlinie zu Echtzeitüberweisungen geht es um Zahlungskonten im Sinne des Artikels 4 Nummer 12 der Richtlinie (EU) 2015/2366:
    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/886/oj?locale=de
    Das sind Girokonten, nicht jedoch Spar-, Tages- und Festgeldkonten.

  • Waldi2013 am 23.08.2025 um 10:03 Uhr
    Echtzeitüberweisung nicht bei allen Konten möglich


    Die Opelbank als Empfängerbank verweigerte im April 2025 Echtzeitüberweisungen auf mein dortiges Tagesgeldkonto und äußerte sich auf meine Nachfrage mit der Begründung, es handele sich um ein Konto für die Geldanlage und unterläge somit nicht der Verpflichtung für Echtzeitüberweisungen. Weder in der EU-Verordnung 2024/886 noch in anderen Veröffentlichungen konnte ich eine derartige Ausnahme finden. Eine Echtzeitüberweisung von meinem Girokonto auf mein Tagesgeldkonto bei Volkswagenbank ging dagegen reibungslos vonstatten. Frage an Stiftung Warentest: Wo ist geregelt, welche Konten nicht der Pflicht für Echtzeitüberweisungen unterliegen?