
Der Bundesgerichtshof (BGH). Im Frühjahr 2021 urteilte er: Banken und Sparkassen müssen Kontogebühren in Höhe von etlichen Milliarden Euro erstatten. Viele Banken und Sparkassen weigerten sich. Gegen die Berliner Sparkasse startete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage. Jetzt urteilte der BGH erneut: Die Berliner Sparkasse muss ab 1. Oktober 2017 rechtswidrig kassierte Gebühren erstatten. © picture alliance/dpa
Banken müssen rechtswidrige Kontogebühren erstatten. Doch die meisten Forderungen sind inzwischen verjährt. Wer zur Sammelklage angemeldet ist, bekommt nun aber Geld.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht von Bank- und Sparkassenkunden auf Rückerstattung rechtswidriger Gebühren erneut bestätigt. Gleichzeitig hat er jetzt darüber geurteilt, wie lange zurück Bankkunden ihr Recht auf Erstattung durchsetzen können: maximal vier Jahre. In der Praxis heißt das nun, dass Kundinnen und Kunden, die bisher noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, um rechtswidrige Gebühren zurückzuverlangen, das jetzt auch nicht mehr durchsetzen werden. Hintergrund: Im April 2021 hatte der BGH geurteilt, dass Änderungen der Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen samt aller Preiserhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Kundinnen und Kunden unwirksam sind. Es reiche nicht aus, so die Entscheidung vor vier Jahren, Kundinnen und Kunden die neuen Bedingungen mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben. Bis dahin waren Banken so verfahren.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2021
Aktenzeichen: XI ZR 26/20
Die Folge des bahnbrechenden Urteils war, dass alle Gebührenerhöhungen ohne Zustimmung von Kunden vor Verkündung des Urteils unwirksam waren. Sparkassen und Banken müssen die über die ursprünglich vereinbarten Gebühren hinaus gezahlten Beträge erstatten. Allerdings: Das Recht auf Erstattung verjährt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die rechtswidrige Buchung wirksam wurde. Das passiert, wenn Kunden der Buchung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Monatsende widersprechen. Diese Frist hat der Bundesgerichtshof in der vom Verbraucherzentrale Bundesverband betriebenen Sammelklage jetzt gegen die Berliner Sparkasse entschieden. Diese BGH-Entscheidung gilt für alle Sparkassen, dürfte aber auch auf andere Kreditinstitute anwendbar sein.
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@Tobiad_RR: Das erklären wir im Artikel in der Antwort auf die Frage: Ich bin selbstständig tätig und habe dafür ein zusätzliches Firmenkonto. Kann ich auch für dieses Konto Erstattung von Gebührenerhöhungen fordern, denen ich nicht ausdrücklich zugestimmt habe? Ergänzender Hinweis: GmbHs gelten als Handelsgesellschaft im Sinne des HGB und es gelten die Regelungen im Handelsrecht, wonach das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben als Zustimmung gilt.
Sind diese Forderungen nach Kontogebühren-Erstattung auch erfolgreich bei Geschäftskonten? Also nicht private Girokonten, sondern eben auch bei Girokonten, die auf eine GmbH laufen?
@Peter089: Sie können uns gern Ihren Schriftverkehr mit Justify zusenden:
finanztest@stiftung-warentest.de
Sie sollten Justify nicht mehr empfehlen und im Gegenteil vor dem Unternehmen warnen. Von mir 2021 zur Einforderung unrechtmäßig kassierter Bankgebühren beauftragt, hat das Unternehmen bis heute nichts unternommen, so dass sämtliche Ansprüche gegen die Bank mittlerweile verjährt sind. Dabei hätte man ca. 180 EUR zurückfordern können. Eine Nachfrage bei meiner Bank hat ergeben, dass Justify lediglich im Dezember 2023 Auskunft über die Erstattungen von Bankgebühren anforderte, sonst bestand in all den Jahren kein Kontakt.
Für eine Erstattung von Depotgebühren von meiner Depotbank, die ich vor der Beauftragung von Justify selbst durchgesetzt hatte, will Justify jetzt eine Provision kassieren. Meine E-Mail mit dem Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung mit angehängtem Nachweis über den Zeitpunkt der Erstattung wurde einfach ignoriert, und man droht mir stattdessen mit gerichtlichen Schritten. Lesen Sie dazu auch Kommentare anderer Betroffener auf Google Maps und Trustpilot.
Unterstützung bietet hier auch die Verbraucherzentrale, wie Sie Bankgebühren zurückfordern können.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/unzulaessige-vertragsaenderungen-so-koennen-sie-bankgebuehren-zurueckfordern-60926#3