Sparkassen- und Bank­gebühren Rechts­widrige Erhöhungen – wer jetzt noch Geld zurück­bekommt

Sparkassen- und Bank­gebühren - Rechts­widrige Erhöhungen – wer jetzt noch Geld zurück­bekommt

Der Bundes­gerichts­hof (BGH). Im Früh­jahr 2021 urteilte er: Banken und Sparkassen müssen Konto­gebühren in Höhe von etlichen Milliarden Euro erstatten. Viele Banken und Sparkassen weigerten sich. Gegen die Berliner Sparkasse startete der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) eine Sammelklage. Jetzt urteilte der BGH erneut: Die Berliner Sparkasse muss ab 1. Oktober 2017 rechts­widrig kassierte Gebühren erstatten. © picture alliance/dpa

Banken müssen rechts­widrige Konto­gebühren erstatten. Doch die meisten Forderungen sind inzwischen verjährt. Wer zur Sammelklage angemeldet ist, bekommt nun aber Geld.

Der Bundes­gerichts­hof (BGH) hat das Recht von Bank- und Sparkassen­kunden auf Rück­erstattung rechts­widriger Gebühren erneut bestätigt. Gleich­zeitig hat er jetzt darüber geur­teilt, wie lange zurück Bank­kunden ihr Recht auf Erstattung durch­setzen können: maximal vier Jahre. In der Praxis heißt das nun, dass Kundinnen und Kunden, die bisher noch keine recht­lichen Schritte einge­leitet haben, um rechts­widrige Gebühren zurück­zuver­langen, das jetzt auch nicht mehr durch­setzen werden. Hintergrund: Im April 2021 hatte der BGH geur­teilt, dass Änderungen der Geschäfts­bedingungen von Banken und Sparkassen samt aller Preis­erhöhungen ohne ausdrück­liche Zustimmung von Kundinnen und Kunden unwirk­sam sind. Es reiche nicht aus, so die Entscheidung vor vier Jahren, Kundinnen und Kunden die neuen Bedingungen mitzuteilen und ihnen die Möglich­keit zum Wider­spruch zu geben. Bis dahin waren Banken so verfahren.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 27.04.2021
Aktenzeichen: XI ZR 26/20

Die Folge des bahn­brechenden Urteils war, dass alle Gebühren­erhöhungen ohne Zustimmung von Kunden vor Verkündung des Urteils unwirk­sam waren. Sparkassen und Banken müssen die über die ursprüng­lich vereinbarten Gebühren hinaus gezahlten Beträge erstatten. Allerdings: Das Recht auf Erstattung verjährt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die rechts­widrige Buchung wirk­sam wurde. Das passiert, wenn Kunden der Buchung nicht inner­halb von sechs Wochen ab Monats­ende wider­sprechen. Diese Frist hat der Bundes­gerichts­hof in der vom Verbraucherzentrale Bundes­verband betriebenen Sammelklage jetzt gegen die Berliner Sparkasse entschieden. Diese BGH-Entscheidung gilt für alle Sparkassen, dürfte aber auch auf andere Kredit­institute anwend­bar sein.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.05.2024 um 09:24 Uhr
    Auch bei Geschäfts-Girokonto möglich?

    @Tobiad_RR: Das erklären wir im Artikel in der Antwort auf die Frage: Ich bin selbst­ständig tätig und habe dafür ein zusätzliches Firmen­konto. Kann ich auch für dieses Konto Erstattung von Gebühren­erhöhungen fordern, denen ich nicht ausdrück­lich zuge­stimmt habe? Ergänzender Hinweis: GmbHs gelten als Handelsgesellschaft im Sinne des HGB und es gelten die Regelungen im Handelsrecht, wonach das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben als Zustimmung gilt.

  • Tobiad_RR am 15.05.2024 um 18:41 Uhr
    Auch bei Geschäfts-Girokonto möglich?

    Sind diese Forderungen nach Konto­gebühren-Erstattung auch erfolgreich bei Geschäftskonten? Also nicht private Girokonten, sondern eben auch bei Girokonten, die auf eine GmbH laufen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2024 um 16:21 Uhr
    Erfahrungen mit Justify

    @Peter089: Sie können uns gern Ihren Schriftverkehr mit Justify zusenden:
    finanztest@stiftung-warentest.de

  • Peter089 am 22.04.2024 um 15:05 Uhr
    Warnung von Justify.de

    Sie sollten Justify nicht mehr empfehlen und im Gegenteil vor dem Unternehmen warnen. Von mir 2021 zur Einforderung unrechtmäßig kassierter Bankgebühren beauftragt, hat das Unternehmen bis heute nichts unternommen, so dass sämtliche Ansprüche gegen die Bank mittlerweile verjährt sind. Dabei hätte man ca. 180 EUR zurückfordern können. Eine Nachfrage bei meiner Bank hat ergeben, dass Justify lediglich im Dezember 2023 Auskunft über die Erstattungen von Bankgebühren anforderte, sonst bestand in all den Jahren kein Kontakt.
    Für eine Erstattung von Depotgebühren von meiner Depotbank, die ich vor der Beauftragung von Justify selbst durchgesetzt hatte, will Justify jetzt eine Provision kassieren. Meine E-Mail mit dem Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung mit angehängtem Nachweis über den Zeitpunkt der Erstattung wurde einfach ignoriert, und man droht mir stattdessen mit gerichtlichen Schritten. Lesen Sie dazu auch Kommentare anderer Betroffener auf Google Maps und Trustpilot.

  • KlausNetter am 07.03.2024 um 09:06 Uhr
    VzBv: Musterbrief, um Entgelte zurückzufordern

    Unterstützung bietet hier auch die Verbraucherzentrale, wie Sie Bankgebühren zurückfordern können.
    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/unzulaessige-vertragsaenderungen-so-koennen-sie-bankgebuehren-zurueckfordern-60926#3