
Mühsam, aber wichtig. Kunden müssen Gesundheitsfragen, die der Versicherer ihnen stellt, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. © Getty Images, Westend61 / Valentina Barreto
Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
Sich für den Ernstfall zu versichern, das wünschen sich viele. Etwa mit einem Berufsunfähigkeitsschutz, der das Einkommen bis zur Rente ausgleicht, wenn jemand wegen Unfall oder Krankheit nicht so lange arbeiten kann (siehe Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung).
Doch es gibt eine große Hürde auf dem Weg zu Versicherungen rund um Leben und Krankheit: den Antrag für die Versicherung. Interessierte müssen sehr viele Fragen beantworten, die meisten davon zu ihrer Gesundheit. Anhand der Antworten schätzt ein Versicherungsunternehmen ab, wie gesund oder krank jemand ist, und davon hängt ab, ob und welchen Vertrag es anbietet. Verständlich, denn wird ein Kunde zum Beispiel später berufsunfähig, geht es um viel Geld. Die Versicherungsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, um welche Fragen es geht und wie Antragstellerinnen und Antragsteller am besten vorgehen sollten.
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- Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Gut ist, wenn dann ein Berufsunfähigkeitsversicherer eine Rente zahlt. In unserem Vergleich sind 38 von 67 Angeboten sehr gut.
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- Zahlt der Versicherer nicht oder kürzt die Leistung, können Kunden die Schlichtungsstelle einschalten. Rund 50 Prozent der Beschwerden sind erfolgreich.
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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@scoody-boo: Die Patientenakte enthält den gesamten Behandlungsverlauf, die KV-Abrechnungsdaten enthalten die abrechnungsrelevanten Diagnosen in verschlüsselter Form. Ob Sie die Patientenakte weitere relevante Informationen für die Gesundheitsfragen enthält, wissen Sie erst, nachdem Sie dessen Lektüre.
Liebes Stiftung Warentest-Team,
durch die Behandlungsdaten meiner Krankenversicherung sowie der kassenärztlichen Vereinigung liegt mir eine lückenlose Dokumentation der abgerechneten ärztlichen/ambulanten sowie Krankenhausleistungen - der letzten 10 Jahre jeweils inkl. Diagnosen vor. Ist es wirklich erfoderlich, zusätzlich hierzu auch die Patientenakten der Ärzte anzufragen? Welche zusätzlichen Informationen könnte ich daraus entnehmen, die nicht schon in den anderen Übersichten enthalten sind?
Danke und viele Grüße
Guten Tag,
durch Datenauszüge meiner Krankenkasse (vergangene 10 Jahre) sowie der Kassenärztlichen Vereinigung liegt mir eine - nach meinem laienhaften Verständnis - lückenlose Dokumentation meiner Diagnosen vor. Ist es wirklich erforderlich, zusätzlich noch Daten von allen betreffenden Ärzt:innen anzufordern? Welche Informationen kann ich auf diesem Weg erhalten, die mir nicht schon vorliegen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
@ Fritzi_123: Der Versicherer darf bis auf wenige Ausnahmen alles fragen, was er für die Risikobeurteilung für erheblich hält. Eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht. In der privaten Krankenversicherung darf er z.B. nicht nach Gentests fragen.
Ich soll einen Ausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen unterschreiben, da ich vor 20, 18 und 11 Jahren Bandscheibenvorfälle hatte. Darf der Versicherer überhaupt nach solange zurückliegenden Erkrankungen fragen?