EU-Verordnung Das Energie-Label für Smartphones startet

EU-Verordnung - Das Energie-Label für Smartphones startet

Mehr Trans­parenz. Welches Handy die höhere Lebens­dauer hat, zeigt das neue EU-Energie-Label. © Getty Images, Europäische Kommission

Am 20. Juni kommt das EU-Energie-Label für Smartphones oder Tablets. Es zeigt an, wie viel Strom die Geräte verbrauchen und wie lange ihr Akku hält.

Wer beim Kauf eines Smartphones oder Tablets Wert auf Nach­haltig­keit legt, hat es künftig leichter. Denn ab dem 20. Juni muss laut EU-Verordnung direkt auf der Verpackung zu erkennen sein, wie energieeffizient das Mobilgerät ist. Dafür führt die EU ein Energieeffizienzlabel ein, das es schon seit vielen Jahren für Haus­halts­geräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen gibt.

Eine Skala von A bis G zeigt farblich die Energieeffizienz und damit den Strom­verbrauch an. Mobilgeräte mit grünem A haben den geringsten Verbrauch, Geräte mit rotem G den höchsten.

Halt­barkeit leichter erkenn­bar

Zusätzlich zu der Farb­skala gibt es fünf Symbole, die folgendes anzeigen:

  • wie lange der Akku läuft,
  • wie zuver­lässig das Gerät Fall­tests über­standen hat,
  • wie oft der Akku geladen werden kann, bevor er an Leistung verliert,
  • wie leicht sich das Gerät reparieren lässt,
  • wie gut es gegen Wasser und Staub geschützt ist.

Mit vielen dieser neu vorgeschriebenen Prüfungen testet die Stiftung Warentest übrigens schon heute Smartphones und Tablets.

Reparaturfreundlich­keit sicht­barer

Auch die Reparier­barkeit wird auf dem Label dargestellt − mit einer Skala von A bis E. Laut EU-Kommis­sion ist es das erste Mal, dass ein in der EU auf den Markt gebrachtes Produkt anzeigen muss, wie leicht es sich reparieren lässt. Für die Skala sind unter anderem die Zahl der nötigen Schritte zum Auseinander­bauen, die Verfügbarkeit von Ersatz­teilen und von Software-Updates relevant.

Per QR-Code zu Produkt­informationen

Auf dem Label befindet sich oben rechts außerdem ein QR-Code, der zur Eprel-Datenbank der EU-Kommis­sion führt. Dort sind allgemeine Informationen, das Daten­blatt, die Verfügbarkeit und der Lieferanten­kontakt zum Produkt hinterlegt.

Mindestens fünf Jahre lang Updates

Ebenfalls am 20. Juni tritt die neue Ökodesign-Verordnung in Kraft. Sie schreibt unter anderem vor, dass Anbieter mindestens fünf Jahre lang Updates für ihre Smartphones und Tablets liefern müssen. Und zwar gerechnet ab dem Tag, an dem das Produkt wieder vom Markt genommen wurde. Zudem müssen Ersatz­teile wie Batterie und Kamera mindestens sieben Jahre verfügbar sein. Auch dieser Zeitraum gilt ab dem Tag, an dem das Produkt wieder vom Markt genommen wurde.

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