Nach­haltige Fonds Was die strengeren Namens­regeln für grüne Fonds bringen

Datum:
  • Text: Karin Baur
  • Testleitung: Bostjan Krisper, Thomas Krüger
Nach­haltige Fonds - Was die strengeren Namens­regeln für grüne Fonds bringen

Streit­punkt fossile Energien. Neue Namens­leit­linien der EU legen fest, dass ein nach­haltiger Fonds diesen Namen nur noch tragen darf, wenn er über­wiegend in entsprechende Titel investiert. © picture alliance / Jochen Tack

Grüne Fonds dürfen sich nur noch so nennen, wenn sie bestimmte Regeln einhalten. Sonst müssen sie die Strategie anpassen oder den Namen ändern. Unser Schnell­check zeigt, was das bringt.

Seit es grüne Geld­anlage gibt, existieren die Zweifel darüber, ob die Anbieter halten, was sie versprechen. Oft ist schnell von Greenwashing die Rede, von Grünfärberei. Nun ist meist weniger das Problem, dass die Anbieter ihre Kriterien – und seien sie noch so lax – nicht offenlegen würden. Das tun sie in der Regel. Vielmehr krankt das Vertrauen daran, dass nach­haltige Fonds häufig die Erwartungen der Anle­gerinnen und Anleger nicht erfüllen. Viele an Nach­haltig­keit interes­sierte Investoren würden beispiels­weise fossile Energien nicht in grünen Fonds vermuten – weniger strenge Fonds kaufen aber durch­aus Aktien von Ölkonzernen.

Mehr Klarheit, aber keine Qualitäts­einstufung

Die EU will nun für mehr Klarheit sorgen und hat der Branche neue Namens­regeln verordnet. Zur Begründung heißt es: „Obwohl die Anleger über den Namen hinaus­schauen und die einem Fonds zugrunde liegenden Angaben genau prüfen sollten, kann der Fonds­name einen erheblichen Einfluss auf ihre Anla­geent­scheidungen haben.“ Wir haben die Namens­änderungen einem Schnell­check unterzogen und fest­gestellt: Auch mit den neuen Namen gibt es noch Qualitäts­unterschiede.

Die neuen Namens­richt­linien

Fonds, die nach­haltig anlegen und das im Fonds­namen zum Ausdruck bringen wollen, müssen mindestens 80 Prozent des Fonds­vermögens entsprechend investieren. Das verlangt die Leit­linie der ESMA, der europäischen Wert­papier­aufsichts­behörde. Sie gilt seit dem 21. Mai 2025 für alle nach­haltigen Fonds. Von der Regelung betroffen sind Begriffe wie Klima, grün, Umwelt, ökologisch, Trans­formation, sozial sowie die Abkür­zungen ESG (Environmental, Social, Gover­nance) und SRI (Socially Responsible Investing).

Verbindliche Ausschlüsse

Ein Fonds, der in seinem Namen den Begriff Umwelt verwendet, darf unter anderem nicht in Unternehmen investieren, die 1 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Förderung von Kohle beziehungs­weise 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Förderung von Öl erzielen. In Transitions­fonds hingegen sind fossile Energieträger erlaubt. Transitions­fonds kaufen auch Aktien von Unternehmen, die auf dem Weg zu mehr Nach­haltig­keit sind.

Für alle Nach­haltig­keits­fonds gilt, dass sie kontroverse Waffen und Tabak ausschließen müssen und nicht in Unternehmen investieren dürfen, die gegen die Leit­linien der UN (UN Global Compact) verstoßen. Letztere umfassen schwere Vergehen wie Arbeits- und Menschen­rechts­verletzungen.

Anbieter von Fonds und ETF, welche die Vorgaben nicht erfüllt haben, hatten zwei Möglich­keiten: Sie konnten ihre Strategie ändern oder sie konnten dem Fonds einen neuen Namen verpassen.

Umbe­nennungen insbesondere bei nach­haltigen ETF

Nach einer Analyse der ESMA hat die Zahl der Fonds mit nach­haltigen Bezeichnungen im Namen zwischen Mitte 2019 und Mitte 2021 stark zugenommen, ab Mitte 2022 haben die ersten Fonds das dann wieder rück­gängig gemacht. Unser Fondsfinder listet derzeit 15 819 Fonds und ETF mit dem Zusatz „berück­sichtigt Nach­haltig­keits­kriterien“. Von Anfang 2024 bis einschließ­lich 30. April 2025 haben wir Umbe­nennungen bei 3 826 Fonds registriert (siehe Grafik).

Namens­änderungen kommen auch bei herkömm­lichen Fonds vor, das ist gewissermaßen Alltags­geschäft. Die meisten Änderungen kamen allerdings von nach­haltigen Fonds, insbesondere von aktiv gemanagten. Prozentual gesehen betrafen die meisten Änderungen allerdings nach­haltige ETF. Zum Stichtag 30. April zum Beispiel haben sich unseren Erhebungen zufolge 15 Prozent der nach­haltigen ETF umbe­nannt, aber nur 3 Prozent der aktiven Nach­haltig­keits­fonds.

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Bei unseren Testsiegern hat sich – fast – nichts verändert

In unserem jüngsten Test nachhaltiger Fonds haben acht welt­weit anlegende Aktienfonds unsere Bestnote von fünf Punkten bekommen. Die Testsieger haben ihre Namen behalten – mit einer Ausnahme: Aus dem IPConcept Prima Global Challenges ist nun der IPConcept Prima Nachhaltige Rendite geworden. Die Änderung hat allerdings nichts mit den neuen Leit­linien zu tun, sondern ist einem Strategiewechsel geschuldet: Der Fonds beschränkt sein Anlageuni­versum nun nicht mehr nur auf Titel des Global Challenges Index. Die bisherige Bewertung haben wir gelöscht, in unserem nächsten Test werden wir den Fonds neu bewerten.

Ähnliches Bild bei den besten 1.-Wahl-ETF

Die nach­haltigen ETF, die wir mit drei Nach­haltig­keits­punkten bewerten und als 1. Wahl einstufen, behielten laut unserer Fonds­daten­bank zum derzeitigen Stand ihren Namen (Stichtag 31. März 2025). Mehr als drei Nach­haltig­keits­punkte hat in unserem jüngsten Test keiner der 1. Wahl-ETF erzielt. 1.-Wahl-ETF sind inner­halb ihrer Fonds­gruppe möglichst breit gestreut und bilden einen Index ab, der ein ähnliches Konzept verfolgt wie der Referenz­index der Fonds­gruppe. Die Kombination aus breiter Streuung und geringen Kosten sorgt dafür, dass diese ETF in ihrer jeweiligen Fonds­gruppe lang­fristig zu den besten Fonds gehören – bezogen auf den Anlage­erfolg.

MSCI hat Indizes angepasst

Einer der Gründe, warum zahlreiche ETF von den Namens­änderungen betroffen sind: Der Indexanbieter MSCI hat aus einigen seiner Indexreihen das Kürzel „ESG“ entfernt:

  • aus MSCI ESG Lead­ers wird MSCI Selection
  • aus MSCI ESG Screened wird MSCI Screened
  • aus MSCI ESG Universal wird MSCI Universal
  • aus MSCI ESG Focus wird MSCI Focus
  • aus MSCI Sustainable Impact wird MSCI Sustainable Development

Wenn aus Nach­haltig­keit ESG wird

Viele Fonds haben ihre Namen erst zum 30. April 2025 geändert. Sie erscheinen in unserer Fonds­daten­bank somit erst mit dem nächsten Update. Einer dieser ETF ist der – vielen Anle­gerinnen und Anlegern bestens bekannte – iShares Global Clean Energy. Er heißt künftig iShares Global Clean Energy Transition. Auf diese Weise wird klar, dass der Fonds nicht ausschließ­lich in reine Solar- und Wind­firmen investiert.

Bei der Deka ändern sich etwa einige Fonds von „Nach­haltig­keit“ in „ESG“. Beispiels­weise der Deka Nachhaltigkeit Global Champions, der künftig Deka ESG Global Champions heißt. Oder der Deka Nachhaltigkeit Renten, künftig Deka ESG Renten.

Die Misch­fonds db Privatmandat Comfort Einkommen, db Privatmandat Comfort Balance und db Privatmandat Comfort Wachstum hatten seit Februar 2021 und noch bis Ende April 2025 je ein „ESG“ im Namen. Das entfällt.

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Fazit: Bessere Orientierung, aber kein Qualitäts­urteil

Die neuen Namens­regeln helfen Anle­gerinnen und Anlegern, sich besser im Angebots­dschungel orientieren zu können. Dennoch kann sich die Nach­haltig­keits­qualität der nunmehr noch als nach­haltig bezeichneten Fonds und ETF mitunter deutlich unterscheiden. Auch wenn der Name Nach­haltig­keit verspricht, kann der Fonds wenig streng sein. Ein Beispiel: Die beiden ETF Amundi Dax 50 ESG II und iShares Dax ESG haben ihre Namen bisher behalten. In unserer Bewertung kommen sie aber nur auf zwei Nach­haltig­keits­punkte. Der Grund ist, dass sie Investitionen in den fossilen Sektor nicht komplett ausschließen.

Dass ein Fonds sich umbe­nannt hat, kann – aber muss nichts mit den neuen Namens­leit­linien zu tun haben. Es heißt auch nicht, dass der Fonds zuvor Greenwashing betrieben hat.

Tipp: Bevor Sie sich für einen bestimmten Fonds entscheiden, sollten Sie die Bewertung der Nach­haltig­keit prüfen. Sie finden die Information – sowie die aktuelle Bewertung des Anlage­erfolgs – in unserem Fondsfinder. Wir wir nach­haltige Fonds unter­suchen, lesen Sie im Bericht Warum wir grüne Fonds jetzt strenger testen.

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