
Geschickt gefälscht. Selbst wenn eine Webseite exakt wie jene der Bank aussieht, kann es Betrug sein. Die Täter versuchen, ihre Opfer zur Freigabe von Überweisungen ins Ausland zu verleiten. © Doro Spiro
Online-Kriminelle tricksen Kontoinhaber immer raffinierter aus, machen fette Beute. Oft, aber nicht immer, wird der Schaden ersetzt. Wir zeigen, was Kunden tun können.
Der 17. März 2025 war ein schwarzer Tag für die Münchner Orthopädin Beate Heuwinkel. Gerade als die eng getakteten Nachmittagssprechstunden begannen, musste sie für die Buchhaltung schnell noch etwas in ihrem Konto bei der Apobank nachsehen. Sie loggte sich ein, versuchte es zumindest, aber es erschien ein rotes Banner – die Authentifizierung sei nicht erfolgreich gewesen. Was danach kam, entspricht dem klassischen Vorgehen von Online-Banking-Betrügern. Mit Tricks, von denen Heuwinkel noch nie etwas gehört hatte.
Fallzahlen steigen
Die Bankräuber haben das Internet entdeckt. Seit 2022 haben die Fallzahlen von leergeräumten Konten ahnungsloser Kunden drastisch zugenommen, die Schäden gehen in mindestens zweistellige Milliardenhöhe. Unser Test Sicherheit beim Online-Banking zeigt: Die Technik des Online-Banking ist eigentlich ausgereift. Dennoch schaffen es Betrüger immer wieder, fünf- oder gar sechsstellige Beträge zu erbeuten. Mit immer neuen Methoden.
Apobank und ADAC aktuell im Visier
Zuletzt waren vor allem Kunden der Apobank und Kreditkarteninhaber des ADAC im Visier der Täter, berichten Fachanwälte. Auch DKB, Postbankkunden und Nutzer der Plattform Kleinanzeigen.de sahen sich verstärkt Angriffen ausgesetzt. Grundsätzlich haftet in den Betrugsfällen die Bank. Im Abschnitt zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen der Banken erklären wir, wie Betroffene vorgehen sollten. Dennoch kommen Opfer häufig nur mit Hilfe eines Anwalts wieder an ihr Geld.
Angeblich Konto gehackt
Beate Heuwinkel jedenfalls versteht bis heute nicht, was genau passiert war. Sie versuchte an dem verhängnisvollen Nachmittag ein zweites Mal vergeblich, sich in ihr Apobank-Konto einzuloggen. Erneut poppte ein rotes Banner auf dem Display auf: sie solle keine weiteren Versuche mehr starten, sie würde bald von einem Bankmitarbeiter angerufen. Als sie ein paar Patientengespräche später selbst zum Handy griff, um ihre Bank anzurufen, erschien wie von selbst die Nummer der Düsseldorfer Zentrale der Apobank auf dem Display – zumindest erschien ihr das so –, ein angeblicher Mitarbeiter der Bank gab in korrektem Hochdeutsch, aber schlechter Tonqualität zu verstehen, dass ihr Konto gehackt worden und Buchungen abgegangen seien. Er kannte ihre Kontostände. Woher, ist ihr ein Rätsel.
Telefonnummer der Bank vorgetäuscht
Jeder zweite Bankkunde kennt inzwischen das Phishing von Daten per Mail, doch dass Anrufer die Telefonnummer der Bank vortäuschen können, wie im Fall Heuwinkel, bei der die Nummer allerdings nur fast identisch war, wissen viele nicht, ergab eine Studie der Unternehmensberatung PWC. Immer neue Tricks kommen hinzu: Tätern gelingt auch das Ausspähen von Handys oder die Übertragung von Authentifizierungs-Apps auf fremde Geräte.
Unser Rat
Vorsicht. Seien Sie misstrauisch, wenn jemand Sie im Namen Ihrer Bank oder Sparkasse anruft oder Nachrichten schickt! Die Telefonnummer im Display kann gefälscht sein. Rufen Sie Ihre Bank aktiv selbst an und wählen Sie die Nummer neu an.
Gefährliche Links. Klicken Sie nie auf Links, rufen Sie Ihr Online-Banking immer selbst auf. Das gilt auch für QR-Codes.
Jagd auf die Konto-Zugangsdaten
Der erste Schritt der Gangster ist stets die Jagd auf die Zugangsdaten. Hier gibt es mehrere Varianten:
- Das klassische Phishing, zum Beispiel über eine täuschend echte E-Mail mit verhängnisvollem Link
- Datenklau beim Online-Einkauf
- Briefe, die augenscheinlich von der Bank kommen und einen verhängnisvollen QR-Code enthalten (neudeutsch: „Quishing“)
- Smishing: per SMS werden Nutzer dazu gebracht, schädliche Links anzuklicken.
Lockmittel Kundenbefragung
Bei der Apobank gehen die Täter seit Anfang des Jahres besonders raffiniert und professionell vor. Die Bank warnt beispielsweise selbst seit März 2025 auf ihrer Webseite vor Lockmails, in denen Antworten auf eine Kundenbefragung kostenlose Kontoführung versprechen. Kriminelle versenden auch täuschend echt wirkende Post von der Bank, mit Namenssignatur des vermeintlichen Bankberaters und einem QR-Code, den der Kunde scannen soll. Der Code führt in die Falle: auf eine täuschend echt wirkende vermeintliche Webseite der Bank, eingerichtet von Betrügern. Dort greifen sie dann alle Zugangsdaten ab.
An derlei Mails oder Briefe kann sich Orthopädin Heuwinkel allerdings nicht erinnern. Ihre Anwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil in München schließt nicht aus, dass es bei der Apobank wie bei anderen Geldhäusern auch zu Datenlecks gekommen ist.
Bezahldatenklau über Kleinanzeigen.de
Schwachstellen nutzen Täter auch beim Online-Einkauf. Auch hier gelingt es Dieben immer wieder, den Zugang zu Bank- oder Kreditkartenkonten zu knacken. Bei kleinanzeigen.de etwa gibt es die Funktion „Sicher bezahlen“, in der Händler und Käufer die Transaktionen mit Käuferschutz abwickeln können. Gelingt es den Tätern ahnungslosen Inserenten einen Link zu einer gefälschten Bezahl-Plattform unterzuschieben, etwa über eine E-Mail, kommen sie an alle notwendigen Kontodaten.
Ein Ehepaar aus Bergen bei Uelzen etwa wollte Wanderschuhe loswerden. Es meldete sich eine Interessentin, angeblich aus Ravensburg. Sie schlug vor, die weitere Kommunikation per E-Mail zu führen und den Kauf per Bezahlplattform abzuwickeln. Das Paar folgte den Anweisungen einer entsprechenden Maske. Dort mussten sie Konto- und Kreditkartendaten eingeben. Sie wurden skeptisch und brachen den Vorgang ab. Doch da war es schon zu spät. Ihr Geld war weg. Die Täter hatten erst alle Guthaben auf Kreditkarten geparkt und von dort dann abgebucht. Das Ehepaar verlor 48 793 Euro. Ihr Anwalt Marco Buttler von der Kanzlei KWAG in Bremen handelte einen Vergleich mit der Postbank aus.
Fürs sichere Bezahlen reicht die Iban
Sicherheitsexperte Leonard Bunjaku aus Freiburg warnt: „Spätestens wenn Kreditkartennummern oder Zugangsdaten abgefragt werden, sollten Inserenten misstrauisch werden.“ Fakt sei, für die Einrichtung einer Bezahlfunktion genüge die Angabe der Iban.
Gleich ob per Link, QR- Code oder über ein Schadprogramm, das auf Smartphone oder Computer eingeschleust wird: Die Opfer landen auf einer perfekt gefälschten Maske der Bank und liefern, ohne es zu merken, vollen Zugriff auf so ziemlich alle Kontodaten samt der Auszüge.
Zahlungsfreigabe – wie Täter diese Hürde nehmen
Ist der Zugang zum Konto hergestellt, gilt es für die Täter, die zweite Authentifizierung zu knacken. Dabei nutzen sie die Schwachstelle Mensch, so wie im Fall Heuwinkel. Zu unpassender Zeit klingelt das Telefon, es wird mit Gefahr in Verzug gedroht. Der Orthopädin erklärte der vermeintliche Bankmitarbeiter an jenem verhängnisvollen Tag, sie müsse eine Genehmigung erteilen, damit drei unbefugte Überweisungen storniert werden könnten. Dazu müsse sie ihre Authentifizierungs-App öffnen. Eine Tan erfragte der Anrufer nicht. Heuwinkel drückte dreimal auf Authentifizierung um die Betrugs-Überweisungen, wie sie glaubte, zu stornieren. Sie war überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. „Ich war zu diesem Zeitpunkt extrem unter Stress“, berichtet sie.
Am Abend dann konnte sie sich noch immer nicht einloggen, erst die Hotline der Bank half ihr dabei: Betrüger hatten mit den drei Überweisungen zwei Privatkonten und das Praxiskonto geplündert. Insgesamt fehlten 39 000 Euro.
Fiese Methode „Social Engineering“
Social Engineering nennt sich diese perfide Masche, unter Druck Opfer zur Freigabe von Abbuchungen zu bewegen. Auch per Chat über die Smartphone-App gelingt es Betrügern immer wieder, Bank- oder Kreditkartenkunden zu manipulieren. In den Worten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik: „Beim Social Engineering nutzen Angreifer den Faktor Mensch als vermeintlich schwächstes Glied der Sicherheitskette aus, um ihre kriminellen Absichten zu verwirklichen.“
Betrug mit Lichtbild oder Ausweis des Opfers
Täter missbrauchen auch die Identitätsnachweise ihrer Opfer, um auf ihren Namen einen Bankkredit aufzunehmen. Sie geben sich beispielsweise als Unternehmen aus, das Probanden sucht, um ein Produkt zu testen. Etwa für eine Online Bank. Im Rahmen des Tests geben die Opfer alle Daten ein, und werden gebeten, sich in einem Video-Ident-Verfahren zu legitimieren, also Foto oder Ausweis einzugeben. In Wahrheit geben sie damit ein neues Konto frei, auf das die Bank einen gewährten Kredit einzahlt.
Tipp: Legen Sie sich ein gesundes Misstrauen zu. Zeigen Sie Ihren Ausweis nur, wenn Sie sicher wissen, wozu das dient.
Zugriff auf das Smartphone
Kriminelle nutzen auch den Wechsel oder die erste Autorisierung eines Smartphones für die Freigabe von Zahlungen, um abzuräumen. Das kann so passieren: Erster Schritt ist wieder Phishing oder Quishing und Zugriff aufs Online-Banking. Anschließend beantragen die Betrüger, eines der Smartphones des Kontoinhabers für die Freigabe von Online-Buchungen oder zur Bezahlung per Funk-Funktion an Supermarktkassen freizugeben. Die Bank schickt dann in der Regel einen Code, den Kundinnen und Kunden über Online-Banking oder ihre Banking-App eingeben sollen. Gelingt es den Betrügern, diesen Code abzufangen oder ihren Opfern einen plausiblen Grund zu liefern, um sie zur Eingabe des Codes zu bewegen, können sie sich beim fremden Konto bedienen.
Alarmsignale erkennen
Fehlermeldungen. Ein Alarmsignal sind Fehlermeldungen gleich nach dem Versuch, Bankaufträge freizugeben.
Nicht autorisierte Änderungen. Nicht von Ihnen selbst ausgelöste Wechsel von Geräten oder Sicherheitsverfahren sowie die Erhöhung von Höchstbeträgen für Verfügungen signalisieren Betrugsversuche. Kontaktieren Sie in beiden Fällen Ihre Bank.
Fremdes Gerät freigeschaltet
Dass Bankkunden – ohne es zu merken – ein fremdes Gerät freischalten, kommt nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Buttler auch bei der DKB Bank häufiger vor. „Sehr verbreitet ist dort aktuell die Missbrauchsvariante, in der die Täter an einen hochsensiblen Aktivierungscode kommen, den die DKB auf dem unsicheren Wege per SMS versendet. Damit aktivieren die Täter dann für den Account des Kunden eine DKB-App auf einem Tätergerät und erteilen damit munter selbst Freigaben für Aufträge.“
Eine seiner Mandantinnen, eine Rentnerin aus Selm bei Dortmund, kam im Februar 2025 plötzlich nicht mehr in ihr Konto bei der DKB. Sie rief die Bank an, ließ ihr Passwort zurücksetzen, dann der Schock: Alles Geld auf ihren Konten war weg, inklusive Dispokredit. Verlust: 8 800 Euro. „Ich habe weder eine SMS erhalten, noch sonst irgend etwas freigegeben“, sagt sie. Und ist empört: „Warum gehen solche ungewöhnliche hohen Abbuchungen bei der Bank unbemerkt durch? Ich hatte doch ein Limit eingeben.“
ADAC-Kartenkunden im Visier der Täter
Keine Erklärung dafür, wie ihr Geld verschwunden ist, haben auch rund 1 000 ADAC Kreditkarten-Kunden. Auch sie können sich weder an Anrufe erinnern noch an eine Kontaktierung per SMS. Der Wechsel zu einer anderen Bank scheint hier das Einfallstor für die Täter zu sein: Seit Ende 2024 werden die Konten nicht mehr von der LBB, sondern von der kleinen Solaris in Berlin betreut. Die Kreditkartenkunden bekamen neue Karten und mussten diese freischalten. Das war offenbar auch eine gute Gelegenheit für Hacker.
Der Hamburger Pensionär Günther Voigt etwa trug in einer entsprechenden Maske nach Eingabe seiner Zugangsdaten seine Wunsch-Pin ein, per SMS kam der Code für die Freischaltung der Karte. Doch sein bestelltes Mietauto konnte er im Urlaub nicht – wie geplant – mit der Karte bezahlen. Voigt füllte alle Daten ein zweites Mal auf der ADAC-Kartenmaske aus. Nun funktionierte die Karte. Er kaufte online ein, etwa Karten für die Hamburger Oper, und bezahlte auch mit der Karte unterwegs. Nach nur sieben eigenen Einsätzen begannen dann insgesamt 47 unautorisierte Abbuchungen im Raum Madrid. „Ich bin weit gereist, aber ich war noch nie in Madrid“, sagt Voigt. Diese Käufe wurden ebenfalls per SMS freigegeben. Offensichtlich hatte noch jemand anderer Zugriff auf die gesendeten Codes. Der Schaden: 2 600 Euro.
Bank lässt Kunden hängen
Bei Voigts Anwalt Sebastian Koch von Saleo Rechtsanwälte in Bad Nauheim meldeten sich Dutzende ADAC-Kreditkarten-Kunden mit ähnlicher Geschichte. Stets haben sie keine Vorstellung, wie es zum Datenklau und den Abbuchungen kam. Und stets lehnte die Bank Erstattungen ab. Solaris habe auch keine Protokolle vorgelegt, wie es zu den einzelnen Abbuchungen gekommen war, so Koch. Eine ADAC-Sprecherin gesteht ein, dass die Art, wie Solaris mit den Kunden umgeht, „nicht den Standards entspreche, die ADAC-Kunden gewohnt sind.“ Der ADAC schickte inzwischen eigene Leute nach Berlin, um bei der Abarbeitung der Betrugsfälle zu helfen. Das Serviceteam von Solaris wurde zusätzlich aufgestockt.
Doch die meisten geprellten ADAC-Karteninhaber stoßen bei Solaris immer noch auf Schweigen. „Nur wer einen Anwalt einschaltet, bekommt überhaupt eine Reaktion“, bestätigen auch andere Anwälte. Es lohnt sich also, professionelle Hilfe einzuschalten.
Geldinstitute könnten Sicherheit verbessern
Über die technisch einwandfreie Absicherung ihrer Systeme hinaus könnten Banken und Sparkassen mehr für die Sicherheit tun. Nach Recherchen des renommierten Branchendienstes Heise schicken sie selbst ihren Kunden immer mal wieder Links. Die Informationen vor der Freigabe von Aufträgen sei zuweilen unnötig schwer verständlich. So erleichtern sie Betrügern ihren Beutezug. Auch die bankinterne Betrugsprävention funktioniert längst nicht immer zuverlässig. Bei der automatischen Überprüfung aller Buchungen rutschen immer wieder selbst hochverdächtige und für das jeweilige Konto ungewöhnliche Überweisungen hoher Geldbeträge ins Ausland durch.
Biometrische Sperren würden helfen
Auch Sicherheitsexperte Leonard Bunjaku sieht die Geldinstitute in der Pflicht: „Sie sollten bei der Registrierung eines neuen Authentifizierungsgeräts zusätzliche Sicherheitsmechanismen einführen, etwa Fingerabdruck oder Gesichtserkennung verlangen und verdächtige Gerätewechsel besser überwachen.“
Die Bank in die Haftung nehmen
Im Prinzip ist die Rechtslage günstig. Laut Paragraf 675v im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Banken Zahlungen erstatten, die nicht vom Kunden freigegeben wurden. Das gilt auch, wenn Kunden eine Zahlung unwissentlich freigegeben haben.
Kunden haften nur bei grober Fahrlässigkeit
Kunden müssen nur dann ihre Verluste selbst tragen, wenn die Bank ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweist. Was das genau heißt, klären die Gerichte im Einzelfall anhand aller Umstände. Faustregel: Bei Betrügereien, auf die jeder reinfallen kann, haften die Banken. Nur wo Opfer allgemein bekannte Regeln leichtfertig missachtet haben, liegt grobe Fahrlässigkeit vor und sie müssen die Verluste selbst tragen.
In der Praxis ist das nicht immer eindeutig: „Die Karte grobe Fahrlässigkeit ziehen Banken gerne, und dann hängt es vom Richter ab, wie weit er sich in die Materie einarbeitet und Systemfehler bei der Bank aufspürt“, weiß Anwältin Fohrer. Ähnlich die Erfahrung ihres Kollegen David Stader aus Köln: Er hat bislang 63 gerichtliche Vergleiche erzielt, in 21 Fällen kam es zu einem Urteil, davon 15 zugunsten der Banken. In weiteren 16 Fällen haben ihre Banken freiwillig alle Verluste erstattet.
Gerichte entscheiden oft für Kunden
In den meisten Fällen bekommen Kunden also einen großen Teil ihres Verlustes wieder. Der Nachweis grober Fahrlässigkeit gelingt Banken nicht allzu oft. In unserer Urteilsliste unten führen wir einschlägige Urteile auf und erklären sie. Außerdem nennen wir jeweils die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt, der Bankkunden zur Erstattung des Betrugsschadens verholfen hat.
So gehen Sie vor, um Erstattung zu fordern
- Fordern Sie von Ihrer Bank oder Sparkasse, Ihnen das Geld zu ersetzen, das Betrüger von Ihrem Konto erbeutet haben. Nennen Sie dabei die Buchungen, die Sie nicht selbst veranlasst haben.
- Geben Sie der Bank oder Sparkasse mindestens drei Wochen Zeit, das Geld wieder Ihrem Konto gutzuschreiben.
- Schalten Sie einen Rechtsanwalt mit Erfahrung in Online-Kontobetrugsfällen ein, wenn die Gutschrift bis zum genannten Tag ausbleibt. Die Kosten dafür muss die Bank oder Sparkasse tragen, wenn sie Ihnen am Ende keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.
Orthopädin Heuwinkel wird ihr Schaden ersetzt
Betrugsopfer Beate Heuwinkel hatte ihren Verlust damals noch am gleichen Abend ihrer Bank gemeldet. Über viele Wochen kam keine Reaktion, bis auch sie rechtlichen Beistand einholte. Erst nach drei Monaten hörte sie schließlich von der Bank: Sie bekommt ihre Verluste vollständig erstattet.
Sofortmaßnahmen im Notfall
Wenn Sie auf Betrüger reingefallen sind, ist noch nicht unbedingt etwas verloren.
Konto sperren lassen
- Notbremse ziehen. Sperren Sie das Konto sofort, wenn Sie Buchungen bemerken, die nicht von Ihnen oder einem Kontobevollmächtigten veranlasst wurden. Rufen Sie dazu den Sperr-Notruf 116 116 an. Sie erreichen ihn aus dem Ausland auch unter +49 30 4050 4050.
- Bank informieren. Geben Sie sofort Ihrer Bank oder Sparkasse Bescheid.
Strafanzeige
- Fahndung. Stellen Sie so schnell wie möglich Strafanzeige. Am leichtesten geht das online. Es macht trotzdem etwas Mühe. Sie sollten so genau wie möglich beschreiben, was geschehen ist und möglichst Screenshots und betrügerische Nachrichten hochladen. Klar: Die Polizei wird es oft nicht nicht schaffen, sofort zu reagieren und konsequent zu ermitteln. Die Fahnder sollten aber zumindest die Chance dazu haben. Es ermitteln inzwischen etliche Spezialabteilungen.
So urteilen die Gerichte
Wir sammeln Urteile, in denen überdie Haftung für Betrügereien beim Online-Banking gestritten wird. Wenn Gerichte Banken oder Sparkassen dazu verurteilt haben, ihren Kundinnen und Kunden abgebuchtes Ge ld wieder gutzuschreiben, nennen wir soweit uns bekannt auch den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, der oder die das Urteil zugunsten des Kontoinhabers erstritten hat. Ausnahme: Soweit Kanzleien keine Onlinebanking-Betrugsopfer vertreten wollen, nennen wir sie nicht.
Anrufe angeblich von der Bank
Betrug mit „Datenabgleich“
Betrüger riefen den Inhaber eines Kontos bei einer Genossenschaftsbank an. Sie suggerierten ihm, dass er über die App VR-SecureGoPlus einen Datenabgleich bestätigen müsse. Tatsächlich bestätigte er die Installation einer digitalen Karte auf einem Smartphone der Betrüger. Die lösten damit 28 Buchungen über 6 700 Euro aus. Die muss die Bank jetzt ersetzen – samt Zinsen. Der Kontoinhaber habe weder seine Geheimnummer noch sonst Daten weitergegeben. Es liege deshalb keine grobe Fahrlässigkeit vor, begründeten die Richter in Darmstadt ihr Urteil.
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 31.01.2025
Aktenzeichen: 2 O 190/24 (nicht rechtskräftig, korrigiert am 02.04.2025)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Missverständnis um „Registrierung einer Karte“
Das Landgericht Köln sah in einem Fall, bei dem ein Betrüger anscheinend von der Rufnummer der kontoführenden Sparkasse aus anrief, keine grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers und verurteilte das Geldinstitut dazu, seinem Kunden den Schaden zu ersetzen. 14 000 Euro waren verloren gegangen. Der Betrüger hatte gefragt, ob der Sparkassenkunde in der vergangenen Woche von betrügerischen Anrufen oder verdächtigen Kontobewegungen betroffen gewesen sei. Der Kontoinhaber verneinte. Der Anrufer behauptete daraufhin, dass er aufgrund aktueller Betrügereien vorsorglich das Konto und die Karte des Klägers gesperrt habe. Er könne es aber jetzt wieder entsperren. Der Kontoinhaber müsse dies über die Pushtan-App der Sparkasse freigeben. Die App zeigte einen Auftrag mit dem Text „Registrierung Karte“ an, und der Sparkassen-Kunde gab ihn frei. Tatsächlich bestätigte er damit die vom Betrüger initiierte Registrierung einer digitalen Version seiner Debitkarte zur Speicherung auf einem mobilen Endgerät. Der Betrüger konnte anschließend über Apple Pay etliche Zahlungen zu Lasten des Sparkassenkontos auslösen.
Landgericht Köln, Urteil vom 20.11.2023
Aktenzeichen: 22 O 43/23 (nicht rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln
Mitverschulden einer Sparkassenmitarbeiterin
In einem sehr kompliziert gelagerten Fall sah das Landgericht Aachen zwar wegen der Eingabe von Bankingdaten auf eine telefonische Aufforderung hin grobe Fahrlässigkeit eines der beiden Kontoinhaber, verurteilte die Sparkasse Aachen aber trotzdem dazu, die Hälfte des Schadens zu tragen. Der Kontoinhaber hatte vor dem Verlust von insgesamt über 100 000 Euro mit einer Mitarbeiterin der Sparkasse telefoniert. Zu diesem Zeitpunkt war in den Daten zum Konto schon zu sehen, dass Betrüger am Werk waren. Eine Sperre des Kontos hätte den Schaden verhindert.
Landgericht Aachen, Urteil vom 06.02.2024
Aktenzeichen: 10 O 53/23
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln
Betrüger kannte Namen des Bankberaters
Laut Landgericht Stade hat eine Genossenschaftsbank einer Kundin 24 890 Euro zu erstatten, nachdem Betrüger an das Schreiben mit dem Aktivierungscode gelangt waren, der zum Einrichten der App für die Freigabe von Aufträgen dient. Selbst wenn die Kundin den Aktivierungscode – wie von der Bank behauptet – selbst weitergegeben haben sollte, sei das nicht grob fahrlässig. Da der Betrüger den Namen des Bankberaters kannte und scheinbar unter der Telefonnummer der Bank anrief, musste die Kundin nicht besonders misstrauisch sein, begründete das Gericht sein Urteil gegen die Bank.
Landgericht Stade, Urteil vom 30.06.2023
Aktenzeichen: 6 O 267/22
Anwälte der Verbraucherin: KWAG Rechtsanwälte, Bremen
Anruf von angeblichem Telekom-Mitarbeiter
Eine norddeutsche Genossenschaftsbank muss einem Kunden einen großen Teil von 32 000 Euro ersetzen, die Betrüger auf nach wie vor unklare Art und Weise von seinem Konto erbeutet hatten. Bekannt ist: Ein angeblicher Telekom-Mitarbeiter rief ihn an und fragte, ob er ein Premiumpaket zu seinem Mobilfunkvertrag tatsächlich abschließen wollte. Er verneinte. Der Anrufer bat dann um Unterstützung beim Stornieren des Vertrags und ließ sich dafür Daten aus dem Telekom-Kundenkonto des Mannes nennen. Der Mann gab dem Anrufer aber weder seine Pin für das Telefonbanking noch irgendwelche Angaben zu seiner Bankverbindung. Er erhielt allerdings diverse SMS von der Telekom auf sein Mobiltelefon. Die Daten darauf gab er dem Anrufer weiter. Möglicherweise kamen die Betrüger über das Kundenkonto bei der Telekom an die fürs Online-Banking nötigen Daten. Jedenfalls gelang es ihnen, das Geld des Mannes auf ein Konto in Spanien zu überweisen und es von dort verschwinden zu lassen. Nachdem die Richter in Kiel in der mündlichen Verhandlung signalisiert hatten, dass sie das Verhalten des Mannes nach aktuellem Stand nicht für grob fahrlässig halten, erklärte sich die Bank bereit, 77 Prozent des Schadens zu übernehmen.
Landgericht Kiel, Vergleich im Jahr 2023
Aktenzeichen: 12 O 40/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Ulrich Husack von Juest + Oprecht, Hamburg
Grobe Fahrlässigkeit am Telefon
Das Oberlandesgericht Dresden urteilte streng: Kontoinhaber müssen auch bei Anrufen von angeblichen Sparkassenmitarbeiterinnen mit vorgetäuschter Bankrufnummer genau aufpassen. Es sei grob fahrlässig, auf die Aufforderung am Telefon hin Buchungen über die Authentifizierungsapp mit nicht zum Gespräch passenden Daten freizugeben, urteilten die Richter in Dresden im Gegensatz zu vielen Kollegen und Kolleginnen. Allerdings: Die Sparkasse Chemnitz muss ein Fünftel des Schadens selbst tragen. Sie habe gegen die Pflicht verstoßen, das Onlinebanking insgesamt mit einer starken Kundenauthentifizierung abzusichern. Sich nur mit Benutzernamen und Geheimnummer einloggen zu können, mag zwar bequem sein, entspreche aber nicht den Regeln für Banken und Sparkassen urteilte das Oberlandesgericht Dresden. Es reiche nicht aus, nur für die Erteilung von Aufträgen genauer zu prüfen, ob sie auch wirklich vom Berechtigten stammen. Die Hauptverantwortung treffe aber den Kunden. Er hätte wegen kleinerer Unstimmigungkeiten in den Betrugs-E-Mails und wegen Warnungen der Sparkasse genauer prüfen müssen, was für Aufträge er mit der S-push-Tan-App freigab. Der Mann hatte knapp 50 000 Euro verloren. 40 000 Euro davon muss die Sparkasse Chemnitz ihm ersetzen, wenn es nach dem Oberlandesgericht Dresden gibt. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 05.06.2025
Aktenzeichen: 8 U 1482/24 (nichts rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Dr. Ulrich Schulte am Hülse von Ilex Rechtsanwälte, Potsdam
Das ist ebenfalls grob fahrlässig und die Bank muss den Schaden nicht ersetzen, urteilten Landgericht Göttingen und Oberlandesgericht Braunschweig: Eine Frau fiel auf einen Betrüger herein, der sich am Telefon als Bankmitarbeiter ausgab. Er überredete sie dazu, vier Mal das Pushtan-Verfahren zur Freigabe von Aufträgen durchzuführen, angeblich, um eine unberechtigte Kreditkartenanmeldung zu löschen. Was der Mann am Telefon verlangte, widersprach den Sicherheitshinweisen der Bank selbst und sei unplausibel gewesen, erklärten die Richter. Unter diesen Umständen durfte die Frau keine Buchungen freigeben und schon gar nicht mehrfach. Das Urteil des Landgerichts Göttingen ist rechtskräftig. Die Frau hatte zunächst Berufung eingelegt, nahm diese aber zurück, nachdem der 4. Senat am Oberlandesgericht Braunschweig einstimmig darauf hingewiesen hatte, dass er sie für offensichtlich unbegründet hält.
Landgericht Göttingen, Urteil vom 26.05.2023
Aktenzeichen: 4 O 338/22
Oberlandesgericht Braunschweig, (Hinweis-)Beschluss vom 06.01.2025
Aktenzeichen: 4 U 439/23
Am Telefon Tan verraten
Eine Bankkundin hatte nach Erhalt einer Phishing-Mail zunächst persönliche und Kontodaten auf einer gefälschten Onlinebanking-Website eingegeben. Dann wurde sie von einer vermeintlichen Bankmitarbeiterin angerufen, an die sie angeblich zur Authentifizierung eine SMS-Tan weitergab. Mithilfe dieser Tan wurden 4 444,44 Euro vom Girokonto abgebucht. Die Frau bekam das Geld nicht zurück. Mit der telefonischen Weitergabe ihrer Tan handelte sie nach Auffassung des Gerichts grob fahrlässig.
Amtsgericht München, Urteil vom 05.01.2017
Aktenzeichen: 132 C 49/15
Phishing-Brief mit Rechtschreibfehlern
Anfang 2022 fiel eine Frau auf ein Fake-Schreiben herein. Sie loggte sich mit ihren Onlinebanking-Zugangsdaten auf einer falschen Bank-Website ein. Die Betrüger beantragten daraufhin in ihrem Namen, ihr den Freischaltcode für die Aktivierung der App der Bank zur Freigabe von Online-Aufträgen zu schicken. Das tat die Bank auch. Auf einen Anruf der Betrüger hin gab die Frau auch den Freischaltcode über die gefälschte Bankseite an die Betrüger weiter. Über 20 000 Euro verschwanden. Das Münchener Landgericht hielt das Verhalten der Frau für grob fahrlässig: Der Phishing-Brief enthielt mehrere Rechtschreibfehler, und die falsche Website wies kleine, aber erkennbare Unterschiede zum echten Online-Banking-Portal auf. Die Betrüger hatten keine Rufnummer der Bank vorgetäuscht. Das Gericht hatte trotzdem eine Vergleichszahlung der Bank in Höhe von 6 500 Euro vorgeschlagen. Die Bank bot jedoch nur 2 000 Euro und die Klägerin lehnte ab. Gegen die daraufhin ergangene Abweisung der Klage legte sie Berufung ein. Doch auch das Oberlandesgericht in München kam zum Ergebnis: Sie hat den Schaden grob fahrlässig verursacht.
Landgericht München II, Urteil vom 11.03.2022
Aktenzeichen: 9 O 2630/21 Fin
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 22.09.2022
Aktenzeichen: 19 U 2204/22
Phishing-Brief ohne Rechtschreibfehler, aber mit Widersprüchen
Ein Mann war auf eine ähnliche Phishing-Mail hereingefallen und hatte dort Daten zur Autorisierung von Zahlungen freigegeben. Das war grob fahrlässig, urteilte das Landgericht Zweibrücken. Zwar gab es keine wesentlichen Rechtschreibfehler, aber die Mail war in sich widersprüchlich und enthielt Formulierungen, die nicht nach Bank klangen. Glück für den Mann: Er hatte mit der Bank ein Limit von 3 000 Euro vereinbart. Alle Betrugsbuchungen waren höher. Die Bank hätte sie nicht ausführen dürfen. Es treffe sie deshalb ein überwiegendes Mitverschulden, urteilte das Landgericht Zweibrücken. Sie muss dem Konto des Mannes knapp 20 000 Euro wieder gutschreiben.
Landgericht Zweibrücken, Urteil vom 23.01.2023
Aktenzeichen: 2 O 130/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
SMS von Betrügern
Digitale Girocard auf fremdem Handy
Der Kunde einer Volksbank erhielt zwei SMS, angeblich von der Bank. Er sollte seine Online-Banking-Daten bestätigen, um eine Sperrung zu verhindern. Der Kläger ging darauf seiner Darstellung nach nicht ein. Trotzdem wurde kurze Zeit später eine digitale Girocard für sein Konto auf einem fremden Samsung-Smartphone registriert. In den folgenden Tagen erfolgten etliche Abbuchungen, darunter fünf Transaktionen à 2 000 Euro und eine weitere über 1 010 Euro. Insgesamt belief sich der Schaden auf 17 010 Euro. Obwohl der Kläger die unrechtmäßigen Buchungen umgehend bei der Volksbank reklamierte, lehnte die Bank eine Erstattung ab. Daraufhin erhob er Klage. Das Landgericht Hannover verurteilte die Volksbank zur Erstattung des verlorenen Geldes. Es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Mann sich grob fahrlässig verhalten habe.
Landgericht Hannover, Urteil vom 30.01.2025
Aktenzeichen: 4 O 62/24 (nicht rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln
Falscher Link zur S-Push-Tan-Aktivierung
Ein gefälschter Link zur Aktivierung des Push-Tan-Verfahrens der Stadtsparkasse Wuppertal führte zum Verlust von fast 40 000 Euro. Per SMS hatte der Kontoinhaber ihn erhalten. Allerdings: Minuten vorher hatte die Sparkasse selbst ihm eine auf den ersten Blick identische SMS geschickt. Das Landgericht Wuppertal urteilte: Es war nicht grob fahrlässig, dass das Betrugsopfer die falsche SMS nicht erkannte und seine Daten auf der Webseite der Betrüger eingab. Die Stadtsparkasse muss ihm 39 000 Euro wieder gutschreiben, wenn das Urteil rechtskräftig wird. O-Ton aus der Urteilsbegründung: „Eine grob fahrlässige Pflichtverletzung erfordert in objektiver Hinsicht einen schweren und in subjektiver Hinsicht unentschuldbaren Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen. Die Beweislast obliegt der Beklagten (Sparkasse, Anm. d. Red.).“ Die Sparkasse erklärte: Die Richter seien in den entscheidenden Rechtsfragen anderer Meinung als die Sparkassenjuristen. Im übrigen werden sie „... weiterhin alles dafür tun, um alle unsere Kundinnen und Kunden dabei zu unterstützen, nicht auf solche offensichtlich betrügerischen Maschen hereinzufallen“, so die Sparkasse wörtlich. Sie hat inzwischen Berufung eingelegt.
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 15.08.2024
Aktenzeichen: 4 O 7/24 (nicht rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer von MZS-Rechtsanwälte, Düsseldorf
Verschärfte Haftung für Rechtsanwalt
Dagegen bleibt laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein in einer international tätigen Kanzlei beschäftigter Rechtsanwalt und Steuerberater auf 50 000 Euro Schaden sitzen, obwohl er auf eine SMS reagierte, die anscheinend von einer Rufnummer der Bank stammte. Er hätte die Nachricht trotzdem als typisches Phishing erkennen müssen, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023
Aktenzeichen: 3 U 3/23 (nicht rechtskräftig).
Freigabe fremder Geräte
DKB muss 45 000 Euro erstatten
Der Versuch, das neue Handy eines DKB-Kunden fürs Online-Banking freizuschalten, scheiterte. Stattdessen war es zuvor offenbar Betrügern gelungen, eins ihrer Smartphones für die Freigabe von Buchungen für das Konto zu registrieren. Jedenfalls erhöhten sie das Verfügungslimit auf 50 000 Euro und lösten eine Überweisung über 45 000 Euro auf ein bulgarisches Konto aus. Zwei weitere Überweisungen über jeweils weitere 45 000 Euro scheiterten, weil das Konto nicht mehr genug Deckung hatte. Bei diesen beiden Überweisungen hatte die DKB jeweils per automatischer E-Mail an den Kläger nachgefragt, ob sie die Aufträge wirklich ausführen soll.
Urteil des Landgerichts Berlin II: Die DKB hat nicht bewiesen, dass der Kläger die Zahlungen autorisiert hat. Ein grob fahrlässiges Verschulden liege ebenfalls nicht vor, auch wenn viel dafür spreche, dass der Kläger am Telefon einer angeblichen Bankmitarbeiterin eine Transaktionsnummer oder sonst Daten verraten habe, mit der diese die betrügerische Buchung ausgelöst habe. Als nicht nachvollziehbar bewertete es das Gericht, dass die Bank die eine 45 000 Euro-Überweisung nach Bulgarien ausführte, während ihr System bei zwei weiteren gleichartigen Aufträgen Verdacht schöpfte und E-Mail-Nachfragen beim Kläger auslöste.
Landgericht Berlin II, Urteil vom 14.08.2024
Aktenzeichen: 38 O 269/23 (nicht rechtskräftig)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Über Apple Pay 13 000 Euro verloren
Eine Sparkasse muss einem Lehrer aus Süddeutschland über 13 000 Euro erstatten, für die Betrüger über das kontaktlose Bezahlen per Apple Pay in Hamburg in etlichen Geschäften zum großen Teil Gutscheinkarten eingekauft hatten. Den Tätern gelang es auf nicht aufklärbare Art und Weise, eine Push-Tan-Freigabe für die Einrichtung des kontaktlosen Bezahlens mit einem Apple-Handy zu erwirken. Die Sparkasse war der Ansicht, der Kläger habe die Zahlungen irrtümlich autorisiert und habe hierbei grob fahrlässig gehandelt, weshalb eine Erstattung der insgesamt 32 Abbuchungen nicht erfolgen müsse. Dem Kläger gelang es, diese Vorwürfe zu entkräften. Den Nachweis der groben Fahrlässigkeit konnte die Bank nicht zur Überzeugung des Richters in Heilbronn führen. Der Kläger habe zumindest nicht die einzelnen Zahlungsvorgänge in den Geschäften autorisiert. Außerdem habe die Sparkasse gegen aufsichtsrechtliche Pflichten verstoßen und das strahle auf das Zivilrecht aus, ergänzte das Gericht.
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 02.04.2024
Aktenzeichen: Bm 6 O 378/23
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Jan Schneider, Crailsheim
Verschwundener Aktivierungscode
Betrügern gelang es, die DKB-App fürs Konto eines Kunden auf ihrem Smartphone zu installieren, eine Debitkarte für Onlinezahlungen freizugeben und Zahlungen in Höhe von insgesamt über 6 000 Euro auszulösen. Die DKB behauptete: Der Kunde habe den ihm per SMS zugeschickten Code für die Aktivierung der App weitergegeben. Es gelang ihr aber nicht nachzuweisen, dass er ihn überhaupt selbst erhalten hatte. Das Landgericht Berlin gab deshalb dem Kunden recht. Die DKB muss ihm das abgebuchte Geld wieder gutschreiben.
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.11.2023
Aktenzeichen: 10 O 193/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt David Stader von Stader Rechtsanwälte, Köln
Betrug mit Kreditkarte
SMS-Tan auf Abwegen
Um sieben per SMS-Tan freigegebene Kreditkartenzahlungen über insgesamt fast 4 000 Euro ging es vor dem Amtsgericht Langen in Hessen. Wie die Betrüger an die Tan herangekommen waren, blieb unklar. Die zuständige Richterin urteilte: Die Bank muss das Geld wieder dem Konto gutschreiben. Weder habe sie beweisen können, dass der Kontoinhaber sie selbst autorisiert hat, noch lagen Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Kläger grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Amtsgericht Langen, Urteil vom 10.06.2022
Aktenzeichen: 56 C 28/22 (10)
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Ein Appartement, viele Buchungen
Der Kläger buchte über Booking.com ein Appartement in den USA und bezahlte mit Kreditkarte. Doch das Geld wurde dreimal mit leicht unterschiedlichen Daten abgebucht. Als die Bank sich weigerte, zwei der Buchungen zu stornieren, zog er vor Gericht. Dort bekam er recht. Nur die erste Buchung habe Bestand. Die zwei nachfolgenden Buchungen seien nicht autorisiert gewesen. Die Bank muss gut 1 400 Euro erstatten.
Amtsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 10.06.2022
Aktenzeichen: 32 C 3346/23
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Mit digitaler Debitkarte zum Geldautomaten
Mit digitalen Visa-Debitkarten gelang es Betrügern, gut 9 000 Euro an Geldautomaten der Western Union in Den Haag in den Niederlanden abzuheben. Mutmaßliche Ursache: Fortgeschrittenes Phishing. Der Mann gelangte über einen Link in einer täuschend echt gefälschten Bank-Mail auf eine ebenfalls perfekt seinem Onlinebanking nachgebaute Seite. Der Mann gab die geforderten Daten ein und bestätigte diese mit einer mTAN, die er über die DKB-App „TAN2go“ generierte. Die Täter schöpften sowohl das Guthaben des Kontos (3 080 Euro) als auch den Kreditrahmen (6 200 Euro) vollständig aus. Die Bank verweigerte zunächst die Erstattung, lenkte aber nach Klageerhebung ein und übernahm den Schaden.
Landgericht Berlin, Einstellung des Verfahrens nach Erledigung
Aktenzeichen: 37 O 149/23
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Rätselhafte Buchungen
Insgesamt verschwanden gut 4 500 Euro vom Konto zu einer über den Arbeitgeber erhaltenen Kreditkarte. Wer sie wie ausgelöst hatte, blieb unklar; der Karteninhaber selbst hatte nichts damit zu tun. Trotzdem gab es Streit mit der Bank. Im Kreditkartenauszug erschien nämlich auch eine von der Tochter des Mannes ausgelöste Buchung zur Bezahlung einer Bahncard. Die Bank vermutete jetzt die Weitergabe der Karte an unberechtigte Dritte. Die Bank und der Anwalt des Kreditkarteninhabers einigten sich vor Gericht darauf, dass die Bank den halben Schaden ausgleicht.
Vergleich vor dem Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 50 C 196/22
Anwalt des Verbrauchers: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel
In einem ähnlich rätselhaften Fall muss die DKB-Bank den kompletten Schaden tragen. Sie forderte von einem Kunden die Bezahlung von Kreditkarten-Buchungen über insgesamt mehr als 5 000 Euro, ihrer Ansicht nach von dem Mann selbst mit der Original-Kreditkarte und seiner Geheimnummer ausgelöst. Der Mann hatte das bestritten. Eine Buchung hatte die Bank von sich aus als missbräuchlich storniert. Die Bank zog schließlich vor Gericht. Das Landgericht Berlin wies ihre Klage ab und das Kammergericht bestätigte das. Die Bank habe nicht belegt und schon gar nicht bewiesen, dass der Mann die Buchungen mit der Originalkarte und seiner Pin ausgelöst habe. Besonders verbraucherfreundlich außerdem: Wer Kreditkarten ausgebe, müsse für eine automatisierte Transaktionsüberwachung sorgen, um für den Karteninhaber untypische Buchungen zu erkennen. Zahlungsdienstleister müssten die Ausführung hinsichtlich der Summe und des Einsatzortes der Karte auffälliger Zahlungen verhindern, fordern die Richter am Kammergericht Berlin.
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.08.2023
Aktenzeichen: 38 O 268/21
Kammergericht Berlin, (Hinweis-)Beschluss vom 04.09.2024
Aktenzeichen: 4 U 79/23
Anwalt der Verbraucherin: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Betrug bei Ebay und Kleinanzeigen
„Sichere Zahlung“ ging verloren
Über ein für ihn attraktives Ebay-Kleinanzeigen-Angebot verlor ein Mann fast 3 500 Euro. Der angebliche Verkäufer einer Kamera lockte ihn auf eine täuschend echt gefälschte Kleinanzeigen-Seite. Ein angeblicher Support-Mitarbeiter verführte ihn dazu, eine Kreditkartenzahlung – wegen angeblicher Fehler auch noch wiederholt – zu bestätigen. Das Betrugsopfer weigerte sich, das Kreditkartenkonto auszugleichen. Die Bank beantragte einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen ihn. Er legte Widerspruch ein und beauftragte CDR Legal, ihn gegen die Forderung zu verteidigen. Angesichts der professionellen kaum erkennbaren Täuschung habe er nicht grob fahrlässig gehandelt und müsse nicht zahlen, argumentierten die Anwälte. Die Bank nahm ihre Forderung daraufhin zurück.
Amtsgericht München, Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Aktenzeichen: 233 C 20822/23
In einem ähnlich gelagerten Fall scheiterte allerdings ein Kleinanzeigen-Verkäufer mit seiner Klage auf Erstattung verloren gegangenen Geldes. Er hatte behauptet, er habe die SMS-Tan, die später zur Freigabe eines neuen Smartphones fürs sichere Bezahlen genutzt wurde, weder selbst benutzt noch weitergegeben. Das überzeugte das Gericht nicht. Seiner Ansicht nach war der Mann in der Pflicht zu erklären, wie die Tan in fremde Hände gelangen konnte.
Amtsgericht München, Urteil vom vom 21.01.2025
Aktenzeichen: 222 C 15098/24
Freigabe mit falschem Handy
Unklar blieb, wie Betrüger an das Geld einer Frau kommen konnten. Sie hatte für die Abwicklung eines Ebay-Deals ihre Kreditkartennummer auf einer mutmaßlich gefälschten Seite eingegeben, angeblich um die fällige Zahlung sicher abzuwickeln. Den Betrügern gelang es auf unklare Art und Weise, für das Kreditkartenkonto ein eigenes Smartphone zu registrieren und einige Buchungen freizugeben. Laut Sparkasse sollte die Kundin auf den Zahlungen sitzen bleiben. Doch das Amtsgericht Minden verurteilte sie dazu, dass Geld dem Kreditkartenkonto wieder gutzuschreiben. Die Kreditkartennummer für Zahlungen nach Online-Deals anzugeben, sei üblich und nicht zu beanstanden, argumentierte Richter Dr. Sebastian Homeier. Für ein grob fahrlässiges Verschulden sonst gab es keine Beweise.
Amtsgericht Minden, Urteil vom 02.12.2024
Aktenzeichen: 28 C 105/24 (nicht rechtskräftig)
Anwalt der Verbraucherin: Rechtsanwalt Sebastian Koch von Saleo-Rechtsanwälte, Bad Nauheim
Betrug bei der Comdirect
Verhängnisvolle photoTan
Betrüger gaben sich einer Comdirect-Kunden gegenüber am Telefon als Bankmitarbeiter aus und überredeten sie dazu, einen Auftrag per photoTan freizugeben, angeblich um verdächtige Transaktionen zu stoppen. Stattdessen flossen fast 10 000 Euro auf ein Konto der Betrüger. In erster Instanz wies das Landgericht Lübeck die Forderung zurück. Doch im Berufungsverfahren wiesen die Richter am Oberlandesgericht in Schleswig darauf hin: Sie halten die Klage für begründet; der Frau sei keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Die Comdirect erkannte die Klage daraufhin an und wurde entsprechend verurteilt.
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, (Anerkenntnis-)Urteil vom. 07.11.2024
Aktenzeichen: 5 U 100/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
20 000 Euro Tagesgeld verschwanden
Die Commerzbank hat unserer Leserin Anna Rabe* über 20 000 Euro zuzüglich Anwaltshonorare erstattet. Das Geld war von ihrem Comdirect-Tagesgeldkonto verschwunden. Wie die Betrüger das genau angestellt hatten, blieb unklar. Mitte Juni hatte unsere Leserin zahlreiche Whatsapp-Nachrichten und E-Mails erhalten, die sie aber jeweils sofort gelöscht hatte. Anfang Juli bemerkte sie dann durch Zufall, dass etwa die Hälfte ihres Tagesgeld-Guthabens in mehreren vierstelligen Beträgen abgebucht worden war. Auf unsere Empfehlung hin schaltete sie einen Anwalt ein. Der forderte zunächst erfolglos Erstattung und erhob schließlich Klage. Kurz nach Zustellung der Klageschrift zahlte die Commerzbank doch noch. „Aus Kulanz“, wie die Bank im Begleitschreiben betonte.
*Name geändert.
Landgericht Frankfurt am Main, Erledigung des Verfahrens nach Ausgleich der Klageforderung
Aktenzeichen: 2–10 O 308/24
Anwalt der Verbraucherin: Möchte nicht genannt werden
Neues Gerät für photoTan: 27 000 Euro weg
27 000 Euro verschwanden vom Konto eines Comdirect-Kunden. Betrüger phishten die Daten für den Zugang zu seinem Onlinekonto und es gelang ihnen, ein eigenes Gerät für das photoTan-Verfahren zu registrieren. Sie lösten dann etliche Überweisungen aus, verkauften Wertpapiere aus dem Depot des Mannes und änderten sogar die Geheimzahl für das Online-Banking. Das fiel erst auf, als der Kontoinhaber Wochen später mit seiner Geheimzahl ins Onlinebanking wollte und die Bank es sperrte, nachdem er dreimal seine alte Pin eingegeben hatte. Die Comdirect verweigerte zunächst die Erstattung. Nach Klageerhebung hatte sie dann doch noch ein Einsehen, übernahm den Schaden und alle Gerichts- und Anwaltskosten.
Landgericht Frankfurt, Einstellung des Verfahrens nach Erledigung
Aktenzeichen: 2–07 O 357/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Wertpapierdepot aufgelöst und anschließend ins Ausland überwiesen
Wie das passieren kann, blieb unklar: Betrüger lösten das Wertpapierdepot Comdirect-Kunden auf und überwiesen über 31 000 Euro ins Ausland, ohne dass der Inhaber des Depots irgendetwas unternommen hatte. Er bemerkte den Betrug zunächst auch gar nicht. Die Comdirect lehnte eine Rückerstattung zunächst ab. Nachdem die Anwälte des Bankkunden Klageerhoben hatte, lenkte sie doch noch ein und erstattete den verlorenen Betrag. Auch die Kosten des Verfahrens übernahm die Bank.
Landgericht Itzehoe, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung
Aktenzeichen: 7 O 304/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Referenzkonto für Betrüger
Das Betrugsopfer führte ein Wertpapierdepot mit dazugehörigem Verrechnungskonto bei der Comdirect, jedoch ohne zusätzliches Girokonto als Referenzkonto. Vom Verrechnungskonto aus konnte der Mann kein Geld überweisen. Den Tätern gelang es mithilfe eines täuschend echt nachgeahmten photoTAN-Verfahrens an die Kontodaten des Mannes zu kommen. Mit diesen wandelten sie das Verrechnungskonto in ein Girokonto um und überwiesen von dort aus insgesamt 64 000 Euro ins Ausland. Seine Anwälte fochten sowohl die Kontoumwandlung als auch die darauf folgenden nicht-autorisierten Zahlungsvorgänge erfolgreich an. Die Comdirect, die zunächst eine Haftung ablehnte, lenkte nach Klageerhebung doch noch ein und erstattete das verlorene Geld.
Landgericht Itzehoe, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung
Aktenzeichen: 7 O 296/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Ähnlicher Fall: Das Betrugsopfer führte bei der Comdirect ein Wertpapierdepot samt dazugehörigem Verrechnungskonto. Den Tätern gelang es, ein weiteres Referenzkonto einzurichten und eine Vielzahl von Überweisungen darauf zu veranlassen. Dadurch entstand dem Mandanten ein Schaden von über 26 000 Euro. Der Comdirect waren diese verdächtigen Kontoaktivitäten aufgefallen, nichtsdestotrotz führte sie die entsprechenden Aufträge durch und sperrte erst im Anschluss daran das Konto des Mandanten. Dennoch verweigerte die Comdirect zunächst die Erstattung. Die Anwälte des Kontoinhabers erhoben Klage. Anschließend gelang es ihnen, die Bank doch noch dazu zu bewegen, das verloren gegangene Geld zu erstatten. Auch die Kosten des Verfahrens übernahm die Bank.
Landgericht Frankfurt am Main, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung
Aktenzeichen: 2–07 O 357/24
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Besondere Fälle
Datenklau durch Spionage-Programm
Ein Bankkunde hatte nach eigener Aussage Probleme beim Online-Banking-Login und nutzte deshalb in Absprache mit der Bank einen anderen Internetbrowser als üblich. Als er sich nach zwei Wochen wieder einloggte, stellte er fest, dass 44 unautorisierte Überweisungen von seinen Giro- und Sparkonten getätigt wurden. Insgesamt wurden durch eine Phishing-Attacke 11 244,62 Euro vom Konto gestohlen. Er ließ umgehend den Kontozugang sperren, erstattete Anzeige bei der Polizei, ließ seinen Computer „reinigen“ und setzte sein Handy zurück. Den Schaden wollte er von der Bank ersetzt bekommen – die pochte aber auf grobe Fahrlässigkeit. Das Gericht gab dem Kunden recht: Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme seien zunächst der Rechner und dann auch das Mobiltelefon des Mannes mit professionell gestalteter Schadsoftware befallen gewesen – das hätte ihm nicht ohne Weiteres auffallen müssen. Die Bank musste ihm das von den Betrügern erbeutete Geld erstatten. Die Bank verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 15.01.2016
Aktenzeichen: 8 O 1454/15
Verbraucheranwalt: Rechtsanwalt Thomas Feil, Hannover
Fehler am Geldautomaten
Die Hanseatic Bank muss einem Kunden 8 069,85 Euro ersetzen, die Unbekannte mit dessen Pin und der gestohlenen Kreditkarte an verschiedenen Geldautomaten in Südafrika abgehoben hatten. Die Bank hatte argumentiert: Bei Abhebungen mit der richtigen Pin sei davon auszugehen, dass entweder der Kunde selbst sie vorgenommen hat oder er gegen die Pflicht zur Geheimhaltung der Nummer verstoßen habe, indem er sie zum Beispiel auf der Karte notierte. Der Mann hatte erklärt: Er hatte versucht, in Kapstadt Geld abzuheben. Nachdem er seine Pin eingegeben hatte, habe der Automat eine Fehlermeldung angezeigt und habe er den Vorgang abgebrochen. Später wurde ihm die Kreditkarte gestohlen. Er erschien möglich, dass der Kreditkartenbesitzer bei der Eingabe seiner Pin ausgespäht wurde, und sei daher nicht von einem mindestens grob fahrlässigen Verschulden des Bankkunden auszugehen, urteilte die Richterin in Hamburg.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2023
Aktenzeichen: 318 O 21/23
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
Betrüger überwiesen sich 64 000 Euro
Eine DKB-Kundin bekommt insgesamt 64 000 Euro zurück. Die hatten Betrüger auf unbekannte Art und Weise von ihrem Konto auf fremde, ihr unbekannte Konten überwiesen. Die DKB Bank erstattete die ersten 18 000 Euro umgehend, weigerte sich jedoch, weitere 46 000 Euro zurückzuzahlen, die später auf die gleiche Art und Weise verloren gegangen waren. Die Anwälte der Frau erhoben Klage. Es gelang Ihnen anschließend, die DKB dazu zu bewegen, den Anspruch auf Erstattung der noch fehlenden 46 000 Euro anzuerkennen. Die Bank übernahm auch die Kosten des Verfahrens.
Landgericht Berlin II, Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung.
Aktenzeichen: 21 O 222/23
Verbraucheranwälte: CDR Legal, Rosenheim
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Datenklau verhindern So schützen Sie sich vor Phishing
- Angreifer fischen online nach Login-Daten. Wir erklären in 12 Schritten, wie Sie Ihr Geld und Ihre Konten schützen – und wann Bank oder Versicherung helfen.
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Sicherheit im Online-Banking Tan und Tipps – so schützen Sie Ihr Online-Konto
- Bankgeschäfte per PC, Laptop oder Smartphone sind technisch gut abgesichert, zeigt unser Test. Betrüger verlegen sich daher auf Psychotricks.
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Onlinebanking Zugang des Ehepartners genutzt – Bank muss Schaden zahlen
- Wenn ein Ehepartner dem anderen die Zugangsdaten zum Online-Banking gibt, führt das im Betrugsfall nicht zu einem Schadensersatzanspruch der Bank.
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95% der Menschen in Deutschland überweisen NIE Geld ins Ausland. D. h. Auslandsüberweisungen dieser 95% der Menschen sind zu 100% kriminellen Ursprungs.
Lösung: Sperrung von Überweisungen ins Ausland (geht ja auch für Auslandstelefonie). Wer möchte, kann die Sperrung temporär oder dauerhaft aufheben lassen (mit eindeutiger Verifizierung der Person und Karenzzeit zwischen Entscheidung und Überweisung).
ABER: Keine Bank erlaubt diese Funktion! Warum?
Liebe Stiftung Warentest: Könntet Ihr mal nachfragen?
Alle die das lesen: Bitte schreibt euren Banken, den Parteien, den Parlamenten in den Ländern, der EU und dem Bundestag!
Wer die Menschen wirklich vor kriminellen Banden und Betrügern schützen will, der muss diese Sperrfunktion ermöglichen!
Es klingt gut, wenn die Bank haftet. Allerdings sollten wir uns alle nicht zu sehr darüber freuen und schon gar nicht entspannt zurücklehnen, denn woher kommt denn das Geld, das die Banken erstatten müssen? Das müssen sie zuvor erwirtschaften, und damit kommt es letztendlich von den Kunden. D.h. jede Erstattung, von der ein einzelner Kunde (zurecht) profitiert, belastet alle Kunden.
Also Augen auf, es geht um unser Geld!
Aufpassen wenn Betrueger wie wild bei Apple Store (Apps, Songs, Geschenkkarten) online shoppen. Wenn die Kreditkartenfirma / Bank mehr als 2 Monate braucht und dann sagt - Apple ist anders gelagert fuer Rueckerstattung... bitte an Apple wenden... dann sind die 60 Tage bei denen Appke Gelder zurueckerstatten leider vorbei. Daher bei Apple Fraud nicht auf die Bank warten sondern selbstan Apple wenden, Fall schildern und bei Agreement Geld zurueckerhalten...
@alle: In unserem Test zu den Girokonten finden Sie in der Detailansicht und in der Vergleichsansicht auch die Information, ob das Onlinebanking mit einem hardwarebasierten Tan-Verfahren (Chip-Tan / Photo-Tan / Smart-Tan) möglich ist. Hierzu können Sie in der interaktiven Tabelle einen Filtersetzten, sodass Ihnen nur Banken angezeigt werden, bei denen der Einsatz eines Lesegerätes möglich ist:
www.test.de/girokonten
Mein grundsätzliches Misstrauen gegen Bankdaten und Authentifizierung auf mobilen Kommunikationsgeräten wurde mal wieder bestätigt. Für die sogenannte Bequemlichkeit zahlt so mancher einen hohen Preis.
Es wird immer schwieriger, eine Hausbank zu finden, mit der man ohne App nur behindert oder gar nicht mehr kommunizieren kann. Dabei ist ein Onlinebanking-Programm in Verbindung mit photo@TAN sowas von einfach, schnell – und sicher!