
Post-Fahrrad. Viele Menschen warten auf Briefe und Päckchen zuweilen länger als ihnen lieb ist. Das neue Postgesetz soll Abhilfe schaffen. © picture alliance / Shotshop / ArtmannWitte
Das neue Postgesetz soll die Zustellung verbessern. Sie soll langsamer, aber zuverlässiger sein. Was Sie tun können, wenn die Post trotzdem nicht ankommt.
Neues Postgesetz: Briefe sollen zuverlässiger ankommen
Mit den gelben Fahrrädern und ihren schweren Taschen mit Posthorn gehören Postzusteller zum Straßenbild. Oft ernten sie Sympathie, Anerkennung und Respekt für ihre wichtige Arbeit. Häufig bekommen sie aber auch den Frust über verspätet oder gar nicht zugestellte Sendungen ab. Ab 2025 soll die Postzustellung besser werden. Dann hat die Post bis zu vier Tage Zeit, um Briefe zu befördern. Langsamer, aber zuverlässig, heißt die Faustregel für die Briefzustellung im neuen Postgesetz, das ab 1. Januar gilt. Klappt das nicht, kann die Bundesnetzagentur Strafen gegen die Post verhängen. Bisher hatte die staatliche Aufsicht für den Postmarkt diese Möglichkeit nicht.
Dabei haben die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur in den letzten Jahren stark zugenommen.
Diese Beschwerdemöglichkeiten haben Sie
Deutsche Post
Die Deutsche Post ist gesetzlich verpflichtet, zuverlässig zuzustellen. Wenn Ihre Post zu spät oder gar nicht ankommt, beschweren Sie sich per Mail an impressum.brief@deutschepost.de oder per Internetformular unter „Kundenkontakt“ oder telefonisch unter der Nummer 02 28/4 33 31 12.
Bundesnetzagentur
Wenn Sie bei der Deutschen Post oder anderen Postdienstleistern nicht weiterkommen, beschweren Sie sich bei der staatlichen Aufsicht, der Bundesnetzagentur, auf dem Verbraucherportal.
Bundestag
Die Aufgaben der Deutschen Post sind gesetzlich geregelt. Zuständig ist der Bundestag. Bei massiven Postproblemen informieren Sie die Abgeordneten Ihres Wahlkreises. Die Kontakte finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestags.
13 Tage keine Post
Unser Leser Axel Hess bekommt derzeit oft tagelang gar keine Post. Dabei erwartet der selbstständige Installateurmeister aus dem baden-württembergischen Bretten täglich viele Geschäftsbriefe plus Privatpost und abonnierte Zeitschriften wie Finanztest.
Seit gut zwei Jahren geht das nun schon so: Im November 2022 schrieb Hess an die Stiftung Warentest, er habe sechs Tage keine Post bekommen. Nach dieser postlosen Zeit sei dann an einem Tag „alles auf einmal“ im Briefkasten gewesen, berichtete der Handwerksmeister. Im September 2024 dann ein noch schlimmeres Bild: 13 Tage lang keine Post. „Dieser Zustand ist inzwischen untragbar“, klagt Hess.
Post verspricht „verstärkte Qualitätskontrolle“
Er hat sich beschwert bei der staatlichen Aufsicht für den Postmarkt, der Bundesnetzagentur. Verbessert hat sich für ihn nichts. Dabei war die Bundesnetzagentur nicht untätig. Aufgrund der Beschwerden von Bürgern aus Bretten startete sie dort zwei „Anlassprüfungen“ und forderte die Deutsche Post auf, die Probleme zu lösen. Das Unternehmen versprach bereits Ende 2022 ein ganzes Bündel von Maßnahmen, beispielsweise mehr Personal und „verstärkte Qualitätskontrolle und Betreuung durch Leitungskräfte“.
Die Post muss jeden Tag liefern
Doch für Bürger in Bretten hat sich offenbar nicht viel getan, wie nicht nur das Beispiel Axel Hess zeigt. So schreibt uns Markus Saur, der ebenfalls dort wohnt: „Die Versorgung (...) ist nach wie vor sehr unzuverlässig.“ Briefe würden nur „an zwei, auch mal an drei Tagen“ in der Woche zugestellt. Dabei ist die Deutsche Post verpflichtet, an jedem Werktag Post auszutragen. So steht es in der Post-Universaldienstleistungsverordnung. Sie gilt nur für das einstige Staatsunternehmen, an dem der Bund weiterhin mit 16,5 Prozent beteiligt ist – nicht aber für die private Konkurrenz.
Neues Postgesetz: Zwei bis drei Tage mehr Laufzeit
Die Post soll also zuverlässiger werden. Dafür bekommt sie mehr Zeit. Bisher müssen Briefe – übers Jahr gesehen – mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen und zu 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Abschicken. Ab 2025 müssen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. „Die 95-prozentige Zustellung verschiebt sich also um einen Tag, dafür ist am vierten Tag die Zustellung quasi sicher“, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in seinen Erläuterungen zum Gesetz. Zudem ließen sich so klimaschädliche Nachtflüge vermeiden.
Weil die Post länger unterwegs sein kann, wurden auch die Zustellungsfristen der Briefe von Ämtern und Behörden angepasst. Das betrifft beispielsweise Steuerbescheide: Sie gelten nun erst nach vier Tagen als zugestellt. Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, zählt der nächste Werktag. Erst dann beginnt für den Bürger die Einspruchsfrist.
Die Post selbst bezeichnet die verlängerten Brieflaufzeiten als „Minimalanforderungen“. Die Laufzeiten werden „schneller sein“ als im neuen Gesetz vorgesehen, erläutert ein Post-Sprecher. Allerdings sei „davon auszugehen, dass künftig weniger Briefe am folgenden Werktag ankommen“.
Prio-Brief wird abgeschafft
Für Post, die am Folgetag ankommen soll, gab es bislang den teureren Prio-Brief. Diese Option entfällt ab 2025. Grund: Im neuen Postgesetz ist geregelt, „dass die schnelle Briefzustellung am Folgetag nicht mehr zum Post-Universaldienst zählt“, erläutert ein Postsprecher. Der Prio-Brief wäre also künftig umsatzsteuerpflichtig gewesen.
Für ihren Universaldienst ist die Deutsche Post indes von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt nicht für die private Konkurrenz. Sie kann sich aussuchen, wo sie Briefe befördert. Die Deutsche Post beliefert hingegen auch noch das entlegenste Dorf. Wer sichergehen will, dass sein Brief am nächsten Tag beim Empfänger ist, muss ihn künftig per Einschreiben abschicken.
Die Postexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Iwona Husemann, trauert dem Prio-Brief nicht nach. Ein Prio-Brief sei „nicht sinnvoll, wenn nachgewiesen werden muss, dass zum Beispiel ein Vertrag rechtzeitig gekündigt worden ist“, erläutert Husemann (Interview).
Aufsicht kann Post künftig abstrafen
Bei Zustellmängeln kann die Bundesnetzagentur bisher nichts tun – außer den bereits erwähnten „Anlassprüfungen“ und damit einhergehenden Appellen an die Post. Das soll sich ab 2025 ändern. Statt wie bisher nur aufzufordern, kann die Bundesnetzagentur künftig „konkrete Anordnungen treffen und mit Zwangsgeldern durchsetzen“, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium.
Patzt die Post, kann die Bundesnetzagentur auch Bußgelder verhängen. „Die Bundesnetzagentur wird diese neuen Instrumente nutzen, wenn es erforderlich ist, um die postalische Grundversorgung in Deutschland sicherzustellen“, sagt eine Sprecherin der Behörde.
Sinkt nun die Zahl der Beschwerden?
Handwerksmeister Hess ist bei Weitem nicht der Einzige, der sich bei der Bundesnetzagentur gemeldet hat. Im vergangenen Jahr 2023 beschwerten sich dort 41 589 Kundinnen und Kunden über Postdienstleister insgesamt, 90 Prozent davon über die Deutsche Post. Das Beschwerde-Rekordjahr war bisher 2022 mit 43 125 Beschwerden.
Auch in diesem Jahr bleibt die Zahl auf hohem Niveau. Von Januar bis Ende September 2024 erreichten die Behörde 28 126 Beschwerden über die Deutsche Post. Das sind gut 2 000 mehr als im Vorjahreszeitraum.
Weniger Briefe, mehr Pakete
Dabei wird die Zahl der Briefe immer geringer. 2018 beförderte die Deutsche Post laut Bundesnetzagentur noch rund 12,2 Milliarden Briefe; 2023 waren es 9,4 Milliarden. Die Zahl der Pakete stieg in diesem Zeitraum dagegen von 2,9 auf 4,4 Milliarden im Jahr.
Manche Leser berichten auch Erfreuliches
Vor knapp zwei Jahren haben wir unsere Leserschaft erstmals nach ihren Erfahrungen mit der Post gefragt. Mit einigen, die damals heftige Kritik geübt haben, sind wir weiter in Kontakt. Sie schreiben uns nun auch Erfreuliches: „Wir können berichten, dass sich die Situation rund um die Postzustellung (...) deutlich verbessert hat“, schreiben uns Anne und Hans Martin Brück aus Dossenheim bei Heidelberg. Es gebe „kaum mehr einen Anlass zum Ärger oder zur Beschwerde“. Auch Matthias Blech aus dem niedersächsischen Dötlingen sieht keinen Grund zur Klage. „So kann es gerne bleiben.“
Weihnachtspost rechtzeitig absenden
Vor vielen Filialen, Paket-Shops und Postläden bilden sich in der Vorweihnachtszeit lange Schlangen. Denn vor Weihnachten werden sehr viel mehr Briefe, Pakete und Päckchen verschickt als sonst im Jahr. Für die Zeit vor dem Fest rechnet die Post mit elf Millionen Paketen pro Tag. Sie rät auf ihrer Internetseite zum Versandt von Weihnachtspost, Briefe und Karten spätestens am 21. Dezember abzuschicken, Pakete spätestens am 20. Dezember, damit sie zu Weihnachten ankommen. Postexpertin Husemann von der Verbraucherzentrale empfiehlt sogar noch einen größeren Puffer: Pakete mindestens zehn Tage vor Weihnachten abschicken.
Postversorgung per Grundgesetz geschützt
Es ist gravierend, wenn die Post nicht zuverlässig kommt. Die Versorgung ist durch das Grundgesetz geschützt. Wenn sich mehr Kunden beschweren, verbessert das womöglich den Service. Postkunden können sich auch an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden.
Unter der Zwischenüberschrift „Immer wieder Ärger mit der Post“ berichtet der Ausschuss in seinem Jahresbericht 2023 über Beschwerden über verloren gegangene Einschreiben. Er forderte: „Die Qualität der Postleistungen sollte erhöht, die postalische Infrastruktur verbessert und der Kunden- und Verbraucherschutz im Postbereich gestärkt werden.“ Dafür soll das neue Postgesetz nun sorgen.
Bereits in seinem Jahresbericht 2022 hatte der Petitionsausschuss Postprobleme im Fokus. Dabei ging es vor allem um „Probleme im Zusammenhang mit mangelhaften Brief- und Paketzustellungen, mit der Zustellung an Dritte sowie hinsichtlich der Schließung von Postfilialen“.
Elektronische Briefankündigung der Post
Immer häufiger werden Briefe zusammen mit Paketen geliefert. Diese „Verbundzustellung“ will die Deutsche Post künftig ausweiten auf 70 Prozent im Jahr 2025.
Unsere Leserin Irmgard Berg aus Gütersloh hat bereits Erfahrung damit: „Die Post kommt – wenn sie denn kommt – mit einem Paketboten...Ich habe mich inzwischen daran gewöhnt, dass die Post weitgehend einmal wöchentlich zugestellt wird. Die Zustelldauer kann manchmal kürzer sein, aber auch immer wieder zwei Wochen betragen.“
Berg nutzt die Briefankündigung der Post. So kann sie verspätete Zustellungen gut dokumentieren. „Ich gebe ein Beispiel“, schreibt sie uns. „Zwei Briefe aus meinem Wohnort waren in der Briefankündigung vor mehr als drei Wochen sichtbar. Einer davon wurde zweieinhalb Wochen später zugestellt, der andere bis heute nicht.“ Dies habe zur Folge, „dass Zahlungsfristen teilweise nicht eingehalten werden können und Widerspruchsfristen verstreichen“.
Unser Rat
Briefankündigung. Sie können sich in der Post&DHL-App sowie bei GMX und Web.de kostenlos für die Briefankündigung der Deutschen Post registrieren. Dann bekommen Sie in der App oder per E-Mail eine Ankündigung der Briefe, die an Sie unterwegs sind, und ein Foto des Briefumschlags mit Adresse. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Deutschen Post. Für die Post ist dieses Verfahren einfach, denn die Vorderseiten aller beförderten Briefe werden fotografiert, um per „Texterkennung die jeweiligen Empfänger zu ermitteln und die Briefe mit maschinenlesbaren Strichcodes für den weiteren Transport zu versehen“, so der Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten auf unsere Anfrage. Nach seinen Angaben ist dabei der Datenschutz gewährleistet.
Briefverfolgung. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr verschickter Brief gerade ist, nutzen Sie eine Briefmarke mit Matrixcode. Sie können ihn mit der Post&DHL-App scannen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite der Deutschen Post.
Viele Shops und Poststationen – wenig Filialen
Die Postverordnung regelt nicht nur, wie lange Briefe höchstens unterwegs sein dürfen. Sie schreibt auch vor, dass die Deutsche Post bundesweit „mindestens 12 000 stationäre Einrichtungen“ haben muss; mindestens eine muss in jeder Gemeinde mit mehr als 2 000 Einwohnern vorhanden sein. Von den einst gewohnten Postfilialen ist in der Verordnung allerdings gar nicht mehr die Rede, denn davon gibt es immer weniger.
Fehlende Standorte in ländlichen Regionen
Die Deutsche Post spricht lieber von einem „flächendeckenden Standortnetz“. Es besteht aus rund 12 900 Partner-Filialen, circa 10 400 DHL-Paketshops, über 12 500 Packstationen und Poststationen sowie rund 1 700 Verkaufspunkten für kleinere Postdienstleistungen. Doch nach Auskunft der Bundesnetzagentur gibt es 141 „unbesetzte Pflichtstandorte“ (Stand Juli 2024). Sie fehlen vor allem in ländlichen Regionen. Und in Shops und Stationen gibt es nicht unbedingt alle Postdienstleistungen.
Weniger Postbankfilialen heißt weniger Postfilialen
Das Standortnetz der Deutschen Post unter ihrer Dachmarke DHL ist also immer in Bewegung. Der Trend: Shops und Stationen statt Filialen. Dazu passt: Die Postbank will bis 2026 rund 250 ihrer 550 Filialen schließen. Das bedeutet: Auch alle dort angebotenen umfangreichen Postdienstleistungen fallen weg. Postkunden müssen dann woandershin.
Auf den ersten Blick sehen Postbankfilialen fast aus wie Postfilialen. Doch das Sagen hat dort natürlich die Postbank. Sie entscheidet, ob eine Filiale geschlossen wird. Die Interessen von reinen Postkunden spielen dabei keine große Rolle. Entscheidend sei „vor allem die Art der nachgefragten Leistungen, nicht die Kundenfrequenz“, erklärt ein Postbank-Sprecher. Das Verhältnis müsse „stimmen zwischen reinen Serviceleistungen wie Postdienstleistungen und Bargeldauszahlung und wertschaffendem Neugeschäft, etwa durch Abschlüsse und Nutzung von Bankprodukten wie Ratenkredite, Wertpapiere oder Versicherungen.“
Briefe und Pakete werden teurer
Ab 1. Januar soll die Post zuverlässiger werden. Die Kunden und Kunden der Post werden schnell merken, ob das klappt. Ihre konkreten Erfahrungen mit einem der wichtigsten Dienstleister des Landes werden zeigen, ab die angekündigten Verbesserungen nur ein Versprechen bleiben.
Gewiss ist jedoch: Zum 1. Januar steigen die Portokosten der Deutschen Post. Allerdings hat dies nichts mit der Postreform zu tun. Die Portoerhöhungen werden von der Bundesnetzagentur reguliert. Noch 2023 hat sie eine vorzeitige Erhöhung der Preise für Briefe und Pakete abgelehnt. Jetzt gab sie grünes Licht für eine Portoerhöhung.
Der Versand eines Standardbriefs wird statt derzeit 85 Cent künftig 95 Cent kosten. Am größten ist die Preissteigerung bei Postkarten, für deren Versand Kundinnen und Kunden jetzt ebenfalls 95 Cent berappen müssen (vorher 70 Cent). Weitere Erhöhungen: Kompaktbriefe kosten künftig 1,10 Euro, Großbriefe 1,80 Euro und Maxibriefe 2,90 Euro. Auch der Paketversand wird teurer: So kostet das M-Päckchen statt 4,79 Euro nun 5,19 Euro.
„Menschen in ländlichen Gegenden dürfen nicht abgehängt werden “
Die Juristin Iwona Husemann ist Postexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Im Interview bewertet sie das neue Postgesetz als „Schritt in die richtige Richtung“ – und gibt Tipps fürs Versenden der Weihnachtspost.
Postkunden-Rechte erstmals gesetzlich verankert
Was sind aus Ihrer Sicht die größten Verbraucherprobleme beim Briefversand?
Das sind der Verlust von Briefsendungen und die langen Laufzeiten, bis Briefe ankommen.
Mit ihrem neuen Postgesetz will die Bundesregierung für besserer Leistungen der Post sorgen. Wie bewerten Sie das Gesetz?
Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Erstmals wird Verbraucherschutz in einem Postgesetz verankert.
Briefe dürfen künftig aber noch länger unterwegs sein, bis sie ankommen. Das klingt nicht gerade nach Verbraucherschutz.
Kürzere Laufzeiten wären gut. Doch wichtiger ist die Verlässlichkeit der Zustellung. Briefe dürfen künftig länger unterwegs sein, doch dann müssen sie auch zuverlässiger ankommen als bisher. 95 Prozent der Briefe müssen am dritten Tag ankommen, 99 Prozent am vierten Tag. Die Post hat angekündigt, dass sie diese nun mögliche Laufzeit von bis zu vier Tagen aber gar nicht ausschöpfen will, denn sonst müsste sie viele Briefe lagern. Eine Lagerhaltung wäre teuer. Daran kann die Post kein Interesse haben.
Wirksame Sanktionsmöglichkeiten für die Aufsicht
Wer kontrolliert künftig, ob die Post die Brieflaufzeiten verlässlich einhält?
Hier sorgt das neue Gesetz für Verbesserungen. Bisher hat die Post ihre eigenen Messergebnisse an die Bundesnetzagentur geliefert. Künftig misst die Bundesnetzagentur die Brieflaufzeiten selbst und sorgt so für eine neutrale Messung. Dies haben die Verbraucherzentralen seit langem gefordert.
Was kann die Bundesnetzagentur aufgrund des neuen Gesetzes künftig noch tun?
Sie ist ja auch für Energie und Telekommunikation zuständig. Sie kann dort zum Beispiel Bußgelder verhängen oder Telefonnummern abschalten – hat also dort mehr Befugnisse als bisher bei der Post. Das ändert sich: Künftig kann die Bundesnetzagentur wirksame Sanktionen, wie Bußgelder, verhängen, wenn es im Postmarkt zu Unregelmäßigkeiten kommt. Die Zukunft wird zeigen, ob dies wirkt und für Verbesserungen sorgt. Die Bundesnetzagentur sollte von ihren neuen Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch machen
Was muss die Deutsche Post tun?
Sie muss dafür sorgen, dass ein Standardbrief wieder zuverlässig und rechtzeitig ankommt.
Welche Versandart empfehlen Sie, wenn Postkunden Fristen einhalten müssen, beispielsweise bei Ämtern, Behörden oder Gerichten?
Wenn ein Nachweis für die Einhaltung von Fristen notwendig ist, empfehlen wir nach wie vor ein Einschreiben. Wenn man einen einfachen Brief verschickt, weiß man nie, ob er rechtzeitig angekommen ist. Wenn man sicher sein will, dass der Brief ankommt, immer ein Einschreiben wählen! Bei einem Einschreibebrief kann man online checken, wo der Brief gerade ist. Und wenn er irgendwo unterwegs „hängen geblieben“ ist, kann man rechtzeitig reagieren, indem man das Schreiben erneut zusendet – gegebenenfalls als Expresssendung.
Wichtig und schnell? Dann per Einschreiben
Es werden immer weniger Briefe verschickt. Doch die meiste Behördenkommunikation passiert weiterhin über den Postweg, nicht digital. Muss nicht erst die Digitalisierung auf Touren kommen, bevor der Postdienst langsamer werden kann?
Der Postdienst mit werktäglicher Zustellung bleibt ja bestehen. Der Steuerbescheid wird weiterhin per Post beim Steuerzahler ankommen. Andererseits haben wir den Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass für Behördenpost oft Drei-Tages-Fristen gelten. Dies ist problematisch, wenn ein Brief erst am vierten Tag nach seiner Einlieferung ankommt. Daher hat der Gesetzgeber die Fristen entsprechend verlängert. Doch der Bürger ist immer selbst dafür verantwortlich, Fristen – beispielsweise für einen Widerspruch – einzuhalten. Deshalb raten wir hier ja auch zu einem Einschreibebrief.
Auch im Geschäftsverkehr ist noch viel Post auf Papier unterwegs.
Im privaten Geschäftsverkehr kann ich digital abgeschlossene Verträge, beispielsweise mit dem Fitnessstudio, nun auch einfach digital kündigen. Dafür ist kein Kündigungsbrief mehr notwendig.
Das Postgesetz schreibt der Post vor, dass es deutschlandweit weiterhin 12 000 Postfilialen geben muss. Doch künftig können automatisierte Stationen Universaldienstfilialen ersetzen. Was halten Sie davon?
Wir fordern Verbraucherschutz im Brief- und Paketdienst. So darf die Digitalisierung von Postdienstleistungen nicht dazu führen, dass die Menschen in ländlichen Gegenden abgehängt werden und nur noch mit Smartphone und Bluetooth an ihre Postsendungen kommen.
Bei der Bundesnetzagentur beschweren
Die Bundesnetzagentur bekommt sehr viele Kundenbeschwerden über die Deutsche Post. Was sagt dies derzeit über den Postservice?
Die Beschwerden sprechen für sich. Aus unserer Sicht sind sie nur die Spitze des Eisbergs.
Viele Postkunden beschweren sich, dass Briefe nicht jeden Werktag zugestellt werden, obwohl die Post dazu verpflichtet ist. Was tun?
In diesen Fällen werden Briefe meist montags nicht zugestellt. Ob das nur Zufall ist oder systematisch passiert, wird hoffentlich die Bundesnetzagentur feststellen und bei Verstößen gegen die werktägliche Zustellpflicht Strafen verhängen. Dafür ist es notwendig, dass sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent bei der Bundesnetzagentur melden und darauf aufmerksam machen, dass sie an einem Werktag gar keine Post bekommen, an einem anderen aber überraschend viel.
Die Post will 2025 das Porto erhöhen. Ist das gerechtfertigt?
Eine Portoerhöhung wird schon immer von der Bundesnetzagentur reguliert. Sie hängt nicht mit der Postreform zusammen. Wir haben in der Vergangenheit beobachtet, dass mit steigendem Porto leider nicht auch die Qualität der Postdienstleistungen steigt. Dies ist jedoch eine Kernforderung der Verbraucherzentrale NRW. Die Post ist gefordert, bei einem höheren Preis auch für eine verlässliche und sichere Briefzustellung zu sorgen.
Vor Weihnachten werden sehr viel mehr Briefe, Pakete und Päckchen verschickt als sonst im Jahr. Wird die Post das schaffen?
Pakete per Extratour an Sonntagen
Nicht nur die Deutsche Post, sondern auch die anderen Anbieter werden Extratouren fahren – auch an Sonntagen. Wir sehen das Bemühen der Anbieter, die Postberge gut abzuarbeiten. Den Verbrauchern raten wir, einen Extra-Puffer einzukalkulieren beim Verschicken von Geschenken, um zu gewährleisten, dass sie am 24. Dezember auch sicher unterm Weihnachtsbaum liegen. Zehn Tage sollten es mindestens sein. Und wer sein Geschenk 14 Tage vor Weihnachten verschickt, kann auf der ganz sicheren Seite sein – etwa wenn der Empfänger nicht zu Hause war und das Paket noch bei einer Poststelle abholen muss.
Welche Tipps haben Sie noch fürs Verschicken der Weihnachtspost?
Wichtig sind die richtige Verpackung und das richtige Porto. Dafür bieten alle Anbieter im Internet Hilfen an. Wer seine Sendung online frankiert, bezahlt und dann einliefert, bekommt in der Regel beim Porto einen Rabatt. Auch sollte man die Preise und Angebote der unterschiedlichen Anbieter DHL, Hermes, DPD und UPS vergleichen. So übernimmt DHL keine Haftung für ein Päckchen. Hermes bietet an, ein Päckchen bis zum Wert von 50 Euro zu versichern.
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33 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Kommentarliste
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Im Finanztest erschien in 1/25 auf Seite 20 der Artikel "Post-Ärger" bzw. "Warten auf die Post". Ich wollte mir diesen Artikel nochmals online aufrufen und habe unter test.de gesucht. Fündig bin ich in Ihrer Themenübersicht unter "Postzustellung 1/25" geworden. Nach erfolgtem Aufruf erschien Ihr Artikel "Langsame Zustellung" mit Datum 11.12.24; vom Inhalt ähnlich dem in o. e. Heft 1/25. Es ist dies mein erster Versuch, mir einen Artikel aufzurufen, den ich in einem früheren Heft gelesen hatte, und mich irritiert die "Fülle" an Suchbegriffen, Überschriften und die Abweichung zwischen Text-Datum und Heftnummer! Falls mir da ein Fehler unterlaufen sein sollte, bitte ich Sie um Hilfe! Davon ab: Ich bin ein überaus dankbarer Abonnent Ihrer beiden Hefte! Mit etwas Pathos: Gut, dass es Sie gibt!! MfG Johannes Schindler
das Brieflaufzeit-Monitoring möchte bestimmt keine Post von privaten (freiwirtschafltichen) Postdienstleistern..
"Behörden können bei der Zustellung eines Verwaltungsaktes laut Gesetz davon ausgehen, dass er dem Empfänger innerhalb von drei Tagen zugeht. Danach beginnt die Frist für den Widerspruch zu laufen. Bedient sich die Behörde eines privaten Postdienstleisters, der ggf. auch noch einen Subunternehmer einsetzt, verliert diese Fiktion an Bedeutung. Es bedarf im Einzelfall weiterer Nachprüfungen zum Zugangszeitpunkt des VA."
(online gesichtet am 05.04.2024:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/bfh-kippt-fuer-private-postdienstleister-3-tages-zugangsfiktion_206_477230.htmlhtsgebiete/prozessrecht/bfh-kippt-fuer-private-postdienstleister-3-tages-zugangsfiktion_206_477230.html)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Aber bitte dann gar keine. Auch keine Postzustellurkunden mehr.Ich bin auf Dauerreisen und mich nervt es so sehr, dass ich mich stets ins Ausland abmelde, wenn ich länger weg bin und danach wieder anmelde,
Wie wäre ein verpflichtendes Angebot Briefe in einer Cloud zu speichern wie es viele Banken bereits machen. Nur eben als Pflicht das anzubieten.
Und statt den Postzustellurkunden erst mal in die Cloud und wenns keiner liest dann per Bote.
Wird wohl schnell keine Briefkästen mehr geben
Auszugsweise Wiedergabe aus einem Schreiben der Deutschen Post AG:
"Wenn Sie Ihre PRIO Sendung in einer unserer Filialen – unter Berücksichtigung der örtlichen Einlieferungsschlusszeit – einliefern, sollte diese bereits am nächsten Werktag nach der Einlieferung den Empfänger erreichen."
"Mit der Erfassung Ihrer Sendung im Zielbriefzentrum kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Zustellung am selben Tag bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen wird. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihre Sendung von unserem System automatisch auf den Status „zugestellt“ gesetzt. Ein aktiver Scan über die tatsächliche Zustellzeit erfolgt bei dieser Versandart (im Gegensatz zum Einschreiben) nicht."
"Die prioritäre Behandlung ist nicht mit einer Zusage für die Beförderungsdauer verbunden und es gibt es keinen Zustellnachweis. Eine Haftung nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen."
Bei mir: PRIO-Zustellung fünf(!) Tage nach Filialeinlieferung.