Steuerbe­rechnung für Rentner Hilfe für die Steuerschät­zung

Steuerbe­rechnung für Rentner - Hilfe für die Steuerschät­zung

Steuer­rechner. Ermitteln Sie selbst, mit welcher Steuerbelastung Sie im Ruhe­stand rechnen müssen. © Getty Images / PeopleImages

Immer mehr Rentne­rinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Mit unserem kostenlosen Steuer­rechner können Sie über­schlagen, wie viel fällig wird.

Steuer­pflicht im Ruhe­stand

Ganz gleich, ob der Renten­beginn schon einige Zeit zurück­liegt oder in Kürze bevor­steht: Für immer mehr Frauen und Männer bleibt die Steuererklärung im Ruhe­stand ein wichtiges Thema. Es trifft vor allem die jüngeren Jahr­gänge, da von ihren Renten, Pensionen und zusätzlichen Einnahmen weniger steuerfrei bleibt. Ihnen stehen dafür zwar Steuerfrei­beträge zu, doch diese schmelzen für jüngere Jahr­gänge stetig ab, sodass ihre steuer­pflichtigen Einkünfte höher ausfallen. Und je höher die steuer­pflichtigen Einkünfte, desto wahr­scheinlicher ist die Pflicht für Rentner zur Steuererklärung.

Abrechnen müssen Sie als Rentner, wenn Ihre gesamten steuer­pflichtigen Einkünfte im Vorjahr über dem Grund­frei­betrag liegen. Für 2024 waren das 11 784 Euro für Allein­stehende und 23 568 Euro für Ehepaare. 2025 liegt der Grund­frei­betrag bei 12 096 Euro (Ehepaare: 24 192 Euro).

Tipp: Sie sind im Vorjahr aus dem Berufs­leben in den Ruhe­stand gewechselt? Als ehemals angestellt Beschäftigte dürfte die Erklärung für das Über­gangs­jahr in den allermeisten Pflicht sein. Sie ist vorgeschrieben, wenn zu Einkünften aus nicht­selbst­ständiger Tätig­keit in einem Jahr mehr als 410 Euro an Renten­einkünften dazu­kommen. Diese Grenze ist oft bereits mit der Zahlung einer einzigen Monats­rente über­schritten.

Steuern sparen im Ruhe­stand

Die Pflicht, eine Steuererklärung einreichen zu müssen, bedeutet aber nicht auto­matisch, dass auch Steuern fällig werden. Dafür sorgen unter anderem einige Abzugs­posten, die das Finanz­amt sicher zugunsten der Steuer­pflichtigen berück­sichtigt, unter anderem die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dank der auto­matischen Abzüge müssen zum Beispiel Rentner, die 2023 in den Ruhe­stand wechselten, für 2024 erst ab einer gesetzlichen Monats­rente von etwa 1 440 Euro über­haupt Steuern zahlen – voraus­gesetzt, sie hatten in dem Jahr keine weiteren steuer­pflichtigen Einkünfte.

Möglich ist aber auch, dass das Finanz­amt selbst bei einer höheren Monats­rente leer ausgeht, wenn Rentne­rinnen und Rentner eigene Ausgaben – etwa Spenden oder Pflege- und Krankheitskosten – geltend machen können. Mit solchen Posten lässt sich die Steuer senken. Auch Ausgaben, die für Handwerker und eine Haushaltshilfe anfallen, machen sich gegen­über dem Finanz­amt bezahlt.

Tipp: In unserem Online-Shop finden Sie mit dem Finanztest Spezial Steuern und dem Ratgeber Steuererklärung Rentner, Pensionäre regel­mäßig aktualisierte Publikationen, die Ihnen helfen, Ihre Steuer­pflicht zu prüfen und die Steuererklärung zu meistern.

Steuerbelastung selbst ermitteln

Eine weitere Orientierung kann Ihnen der folgende Rechner bringen: Finden Sie heraus, welche steuerlichen Belastungen in etwa auf Sie zukommen. Für den Rechner fragen wir zum Beispiel das Jahr Ihres Renten­beginns ab, die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente, Ihre Zusatz­einnahmen und mögliche Ausgaben, mit denen Sie beim Finanz­amt punkten können. Am Ende erhalten Sie einen Über­blick, mit welcher Steuerbelastung in etwa zu rechnen ist. Bitte beachten Sie aber, dass diese Berechnung nur für Stan­dard­fälle gilt – einige Sach­verhalte haben wir nicht berück­sichtigt, um die Anzahl der Eingabefelder zu beschränken.

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So rechnen wir

Viele Rentne­rinnen und Rentner werden mit unserem Rechner zu einem Ergebnis kommen. Außen vor sind aber zum Beispiel folgende Sach­verhalte: Negative Einkünfte, Kinder­frei­beträge, direkte Abzugs­beträge von der Steuerschuld wie Parteispenden (zu 50 Prozent) und haus­halts­nahe Dienst­leistungen oder Hand­werk­erleistungen (zu 20 Prozent) sowie Lohn- oder Einkommens­ersatz­leistungen wie Kranken- und Arbeits­losengeld, für die der sogenannte Progressions­vorbehalt gilt und die den Steu­ersatz erhöhen. Des Weiteren wird keine ermäßigte Besteuerung etwa für mehr­jährige Renten­nach­zahlungen berück­sichtigt, und es wird davon ausgegangen, dass eine Rente unmittel­bar an eine gegebenenfalls vorliegende, vorhergehende Rente anschließt.

Die Berechnung unterstellt, dass bei Betriebs­renten die Voraus­setzungen für den Versorgungs­frei­betrag vorliegen (im Regelfall ab dem 63. Lebens­jahr, für Schwerbehinderte ab dem 60. Lebens­jahr). Private Renten werden für einen Renten­beginn zwischen dem 60. und dem 66. Lebens­jahr berück­sichtigt. Bei Ehegatten wird die gemein­same Veranlagung berechnet. Für Spenden erfolgt keine Begrenzung auf 20 Prozent des Gesamt­betrags der Einkünfte.

Der Steuer­rechner ermittelt, ob die individuelle Besteuerung auf Kapital­erträge güns­tiger ist als die Abgeltungs­steuer. In den Fällen, in denen es bei der Abgeltungs­steuer bleibt, wird eine mögliche Nachberechnung von Abgeltungs­steuer etwa wegen fehler­hafter Frei­stellungs­aufträge oder Kapital­erträgen im Ausland nicht ausgewiesen.

Wichtig: Die Erstellung dieses Rechners erfolgte unter größter Sorgfalt. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtig­keit der Berechnung über­nommen werden.

Alters­entlastungs­betrag: Einfach erklärt

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Ein wichtiger Steuerfrei­betrag für ältere Steuer­pflichtige ist der Alters­entlastungs­betrag. Wollen Sie nur einen kurzen Über­blick zum Thema? Dann lesen Sie unser Finanztest-Special Altersentlastungsbetrag: Einfach erklärt.

Für frühere Jahre rechnen

Aus früheren Jahren kennen Sie eventuell noch den Steuer­rechner in einer Excel-Version (siehe Download-Box unten). Auch diese können Sie weiter nutzen. Bitte speichern Sie den Excel-Rechner auf Ihren Rechner und öffnen Sie anschließend die Datei. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „Ziel speichern unter“.

Steuer­rechner für Rentner der Stiftung Warentest (Excel)

Rechner Rente und Steuern 2022

Rechner Rente und Steuern 2021

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125 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.02.2025 um 12:50 Uhr
    Flexi-Rente

    @vogt-mi: Vielen Dank für Ihre Anregung. Aktuell gibt es die Möglichkeit in unserem Rechentool nicht.

  • vogtmi am 10.02.2025 um 13:33 Uhr
    Flexi-Rente

    Hallo Stiftung Warentester/innen, gibt es eine ähnliche Berechnung/Simulation auch für die Flexi-Rente (ab 63+xx und XX € Zuverdienst)?
    Also ich nehme die Flexi-Rente in Anspruch und möchte mich wegen der Steuer(-nach-)zahlung nicht erst von der Steuererklärung überraschen lassen, sondern kann ungefähr absehen, in welcher Größenordnung Steuer zu zahlen sind.

  • Test_Nue am 06.02.2025 um 23:12 Uhr
    Summenbildung (Einkommensteuer und Soli) ?

    In der Darstellung des Ergebnisses der Berechnung müsste die Summe aus Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag größer sein als die Einkommensteuer selbst. Bin mir nicht sicher, ob das richtig dargestellt (addiert) wird. Die Berechnung der Werte selbst ist in Ordnung (habe das mit WISO - Steuer getestet). Nur die optische Darstellung des Ergebnisses erscheint mir nicht richtig. 'Einkommensteuer inkl. Soli' muss größer sein als der Wert für Einkommensteuer. Also ist eine Addition der Werte notwendig.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.01.2025 um 13:32 Uhr
    Rechner 2025

    @helge5527: Die Einkünfte werden auch für das Veranlagungsjahr 2025 addiert und zeigend en zu versteuernden Anteil. Bei Ehegatten wird die gemein­same Veranlagung berechnet.

  • helge5527 am 11.01.2025 um 13:12 Uhr
    Fehler bei Ehepaaren

    hier müssten die beiden Einkünfte schon addiert werden.
    Berechnung 2025