
Steuerrechner. Ermitteln Sie selbst, mit welcher Steuerbelastung Sie im Ruhestand rechnen müssen. © Getty Images / PeopleImages
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Mit unserem kostenlosen Steuerrechner können Sie überschlagen, wie viel fällig wird.
Steuerpflicht im Ruhestand
Ganz gleich, ob der Rentenbeginn schon einige Zeit zurückliegt oder in Kürze bevorsteht: Für immer mehr Frauen und Männer bleibt die Steuererklärung im Ruhestand ein wichtiges Thema. Es trifft vor allem die jüngeren Jahrgänge, da von ihren Renten, Pensionen und zusätzlichen Einnahmen weniger steuerfrei bleibt. Ihnen stehen dafür zwar Steuerfreibeträge zu, doch diese schmelzen für jüngere Jahrgänge stetig ab, sodass ihre steuerpflichtigen Einkünfte höher ausfallen. Und je höher die steuerpflichtigen Einkünfte, desto wahrscheinlicher ist die Pflicht für Rentner zur Steuererklärung.
Abrechnen müssen Sie als Rentner, wenn Ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte im Vorjahr über dem Grundfreibetrag liegen. Für 2024 waren das 11 784 Euro für Alleinstehende und 23 568 Euro für Ehepaare. 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12 096 Euro (Ehepaare: 24 192 Euro).
Tipp: Sie sind im Vorjahr aus dem Berufsleben in den Ruhestand gewechselt? Als ehemals angestellt Beschäftigte dürfte die Erklärung für das Übergangsjahr in den allermeisten Pflicht sein. Sie ist vorgeschrieben, wenn zu Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit in einem Jahr mehr als 410 Euro an Renteneinkünften dazukommen. Diese Grenze ist oft bereits mit der Zahlung einer einzigen Monatsrente überschritten.
Steuern sparen im Ruhestand
Die Pflicht, eine Steuererklärung einreichen zu müssen, bedeutet aber nicht automatisch, dass auch Steuern fällig werden. Dafür sorgen unter anderem einige Abzugsposten, die das Finanzamt sicher zugunsten der Steuerpflichtigen berücksichtigt, unter anderem die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dank der automatischen Abzüge müssen zum Beispiel Rentner, die 2023 in den Ruhestand wechselten, für 2024 erst ab einer gesetzlichen Monatsrente von etwa 1 440 Euro überhaupt Steuern zahlen – vorausgesetzt, sie hatten in dem Jahr keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte.
Möglich ist aber auch, dass das Finanzamt selbst bei einer höheren Monatsrente leer ausgeht, wenn Rentnerinnen und Rentner eigene Ausgaben – etwa Spenden oder Pflege- und Krankheitskosten – geltend machen können. Mit solchen Posten lässt sich die Steuer senken. Auch Ausgaben, die für Handwerker und eine Haushaltshilfe anfallen, machen sich gegenüber dem Finanzamt bezahlt.
Tipp: In unserem Online-Shop finden Sie mit dem Finanztest Spezial Steuern und dem Ratgeber Steuererklärung Rentner, Pensionäre regelmäßig aktualisierte Publikationen, die Ihnen helfen, Ihre Steuerpflicht zu prüfen und die Steuererklärung zu meistern.
Steuerbelastung selbst ermitteln
Eine weitere Orientierung kann Ihnen der folgende Rechner bringen: Finden Sie heraus, welche steuerlichen Belastungen in etwa auf Sie zukommen. Für den Rechner fragen wir zum Beispiel das Jahr Ihres Rentenbeginns ab, die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente, Ihre Zusatzeinnahmen und mögliche Ausgaben, mit denen Sie beim Finanzamt punkten können. Am Ende erhalten Sie einen Überblick, mit welcher Steuerbelastung in etwa zu rechnen ist. Bitte beachten Sie aber, dass diese Berechnung nur für Standardfälle gilt – einige Sachverhalte haben wir nicht berücksichtigt, um die Anzahl der Eingabefelder zu beschränken.
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So rechnen wir
Viele Rentnerinnen und Rentner werden mit unserem Rechner zu einem Ergebnis kommen. Außen vor sind aber zum Beispiel folgende Sachverhalte: Negative Einkünfte, Kinderfreibeträge, direkte Abzugsbeträge von der Steuerschuld wie Parteispenden (zu 50 Prozent) und haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen (zu 20 Prozent) sowie Lohn- oder Einkommensersatzleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld, für die der sogenannte Progressionsvorbehalt gilt und die den Steuersatz erhöhen. Des Weiteren wird keine ermäßigte Besteuerung etwa für mehrjährige Rentennachzahlungen berücksichtigt, und es wird davon ausgegangen, dass eine Rente unmittelbar an eine gegebenenfalls vorliegende, vorhergehende Rente anschließt.
Die Berechnung unterstellt, dass bei Betriebsrenten die Voraussetzungen für den Versorgungsfreibetrag vorliegen (im Regelfall ab dem 63. Lebensjahr, für Schwerbehinderte ab dem 60. Lebensjahr). Private Renten werden für einen Rentenbeginn zwischen dem 60. und dem 66. Lebensjahr berücksichtigt. Bei Ehegatten wird die gemeinsame Veranlagung berechnet. Für Spenden erfolgt keine Begrenzung auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Der Steuerrechner ermittelt, ob die individuelle Besteuerung auf Kapitalerträge günstiger ist als die Abgeltungssteuer. In den Fällen, in denen es bei der Abgeltungssteuer bleibt, wird eine mögliche Nachberechnung von Abgeltungssteuer etwa wegen fehlerhafter Freistellungsaufträge oder Kapitalerträgen im Ausland nicht ausgewiesen.
Wichtig: Die Erstellung dieses Rechners erfolgte unter größter Sorgfalt. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung übernommen werden.
Altersentlastungsbetrag: Einfach erklärt

Ein wichtiger Steuerfreibetrag für ältere Steuerpflichtige ist der Altersentlastungsbetrag. Wollen Sie nur einen kurzen Überblick zum Thema? Dann lesen Sie unser Finanztest-Special Altersentlastungsbetrag: Einfach erklärt.
Für frühere Jahre rechnen
Aus früheren Jahren kennen Sie eventuell noch den Steuerrechner in einer Excel-Version (siehe Download-Box unten). Auch diese können Sie weiter nutzen. Bitte speichern Sie den Excel-Rechner auf Ihren Rechner und öffnen Sie anschließend die Datei. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „Ziel speichern unter“.
Steuerrechner für Rentner der Stiftung Warentest (Excel)
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@vogt-mi: Vielen Dank für Ihre Anregung. Aktuell gibt es die Möglichkeit in unserem Rechentool nicht.
Hallo Stiftung Warentester/innen, gibt es eine ähnliche Berechnung/Simulation auch für die Flexi-Rente (ab 63+xx und XX € Zuverdienst)?
Also ich nehme die Flexi-Rente in Anspruch und möchte mich wegen der Steuer(-nach-)zahlung nicht erst von der Steuererklärung überraschen lassen, sondern kann ungefähr absehen, in welcher Größenordnung Steuer zu zahlen sind.
In der Darstellung des Ergebnisses der Berechnung müsste die Summe aus Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag größer sein als die Einkommensteuer selbst. Bin mir nicht sicher, ob das richtig dargestellt (addiert) wird. Die Berechnung der Werte selbst ist in Ordnung (habe das mit WISO - Steuer getestet). Nur die optische Darstellung des Ergebnisses erscheint mir nicht richtig. 'Einkommensteuer inkl. Soli' muss größer sein als der Wert für Einkommensteuer. Also ist eine Addition der Werte notwendig.
@helge5527: Die Einkünfte werden auch für das Veranlagungsjahr 2025 addiert und zeigend en zu versteuernden Anteil. Bei Ehegatten wird die gemeinsame Veranlagung berechnet.
hier müssten die beiden Einkünfte schon addiert werden.
Berechnung 2025