Steuererklärung 2024 So holen Sie Ihr Geld zurück

Datum:
  • Text: Isabell Pohlmann
  • Faktencheck: Sabine Vogt
Steuererklärung 2024 - So holen Sie Ihr Geld zurück

Abrechnen. Mit der Steuererklärung 2024 holen sich zahlreiche Familien und Arbeitnehmende zu viel gezahlte Lohn­steuer zurück. © Stiftung Warentest

Richtig abrechnen und Geld zurück­holen: Die Stiftung Warentest stellt vor, wie Arbeitnehmer, Familien und Rentner das Beste aus der Steuererklärung 2024 rausholen können.

Manche können es kaum erwarten: Die Aussicht auf eine drei- oder vierstel­lige Rück­zahlung vom Finanz­amt treibt sie an, möglichst bald mit der Steuererklärung für 2024 loszulegen. Bei anderen ist die Motivation deutlich geringer – sie zögern das Ausfüllen hinaus, weil sie fürchten, Steuern nach­zahlen zu müssen oder einfach den Weg durch die Formulare scheuen.

Ganz gleich, ob früh oder spät: Wir geben einen Über­blick, was bei der Steuererklärung 2024 neu ist, welche Abgabe­fristen zu beachten sind und mit welchen Posten zum Beispiel Angestellte, junge Eltern sowie Rentne­rinnen und Rentner beim Finanz­amt punkten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.02.2025 um 14:51 Uhr
    Wohnungsauflösung

    @TestUN: Nein, wie die Finanzverwaltung Baden-Württemberg mitteilt, gehören die Kosten für die Entrümpelung einer Wohnung im Zuge einer Haushaltsauflösung nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

  • TestUN am 27.02.2025 um 14:20 Uhr
    Wohnungsauflösung

    Können die Kosten der Wohnungsauflösung bei der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen angesetzt werden?