
Disney+. Streaminginhalte müssen für zahlende Kunden abrufbar bleiben. © picture alliance / dpa / Wolf von Dewitz
Zahlen Kunden für Disney+, steht es ihnen zu, auf die Streaminginhalte zuzugreifen. Das hat die Verbraucherzentrale NRW durchgesetzt. Disney+ hatte Kunden ausgesperrt.
Kunden von Disney, die den Streamingdienst Disney+ abonniert haben, steht der Zugriff auf die gebuchten Inhalte weiterhin zu. Disney hatte Kunden, die einer Preiserhöhung nicht zustimmten, zuvor den Zugang gesperrt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte den Streaminganbieter deshalb erfolgreich ab.
Tarifänderung sollte akzeptiert werden
Disney hatte sein Abomodell 2024 in verschiedene Tarife aufgeteilt und dabei die Preise erhöht. Seine Premium-Abonnenten ließ der Anbieter beim Start der App dabei zwischen drei Optionen wählen: Die Preiserhöhung akzeptieren, zu einem günstigeren Tarif wechseln oder zum Vertragsablauf zu kündigen. Wählten Kunden keine der drei Optionen, sperrte Disney ihnen den Zugriff auf Filme und Serien. Das Fenster ließ sich nicht schließen. Der Zugang zu bereits bezahlten Inhalten blieb ihnen verwehrt.
Disney unterzeichnete Unterlassungserklärung
Dieses Vorgehen, mit dem Kunden zu einem neuen Abo oder zur Kündigung bewegt werden sollten, mahnte die Verbraucherzentrale erfolgreich ab. „Verbraucher:innen dürfen nicht durch technische Barrieren dazu gedrängt werden, Vertragsänderungen zu akzeptieren“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Disney unterzeichnete eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Bis zum 31. Mai 2025 muss das Unternehmen seine Praktiken nun einstellen. Sperrt Disney Kunden ab Juni weiterhin von Streaminginhalten aus, drohen Vertragsstrafen.
Verbraucherzentrale nimmt Beschwerden entgegen
Die Verbraucherschützer wollen das Verhalten des Anbieters genau beobachten. Haben Kunden von Disney+ weiterhin keinen Zugriff auf Filme und Serien, können sie sich an die Verbraucherzentrale NRW wenden.
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