Streaminganbieter Verbraucherzentrale mahnt Disney+ erfolg­reich ab

Streaminganbieter - Verbraucherzentrale mahnt Disney+ erfolg­reich ab

Disney+. Streaming­inhalte müssen für zahlende Kunden abruf­bar bleiben. © picture alliance / dpa / Wolf von Dewitz

Zahlen Kunden für Disney+, steht es ihnen zu, auf die Streaming­inhalte zuzugreifen. Das hat die Verbraucherzentrale NRW durch­gesetzt. Disney+ hatte Kunden ausgesperrt.

Kunden von Disney, die den Streaming­dienst Disney+ abonniert haben, steht der Zugriff auf die gebuchten Inhalte weiterhin zu. Disney hatte Kunden, die einer Preis­erhöhung nicht zustimmten, zuvor den Zugang gesperrt. Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen mahnte den Streaminganbieter deshalb erfolg­reich ab.

Tarif­änderung sollte akzeptiert werden

Disney hatte sein Abomodell 2024 in verschiedene Tarife aufgeteilt und dabei die Preise erhöht. Seine Premium-Abonnenten ließ der Anbieter beim Start der App dabei zwischen drei Optionen wählen: Die Preis­erhöhung akzeptieren, zu einem güns­tigeren Tarif wechseln oder zum Vertrags­ablauf zu kündigen. Wählten Kunden keine der drei Optionen, sperrte Disney ihnen den Zugriff auf Filme und Serien. Das Fenster ließ sich nicht schließen. Der Zugang zu bereits bezahlten Inhalten blieb ihnen verwehrt.

Disney unterzeichnete Unterlassungs­erklärung

Dieses Vorgehen, mit dem Kunden zu einem neuen Abo oder zur Kündigung bewegt werden sollten, mahnte die Verbraucherzentrale erfolg­reich ab. „Verbraucher:innen dürfen nicht durch tech­nische Barrieren dazu gedrängt werden, Vertrags­änderungen zu akzeptieren“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Disney unterzeichnete eine strafbewehrte Unterlassungs­erklärung. Bis zum 31. Mai 2025 muss das Unternehmen seine Praktiken nun einstellen. Sperrt Disney Kunden ab Juni weiterhin von Streaming­inhalten aus, drohen Vertrags­strafen.

Verbraucherzentrale nimmt Beschwerden entgegen

Die Verbraucherschützer wollen das Verhalten des Anbieters genau beob­achten. Haben Kunden von Disney+ weiterhin keinen Zugriff auf Filme und Serien, können sie sich an die Verbraucherzentrale NRW wenden.

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