Vorsorgeunter­suchungen Darm­spiegelung auch für Frauen schon ab 50 Jahre

Vorsorgeunter­suchungen - Darm­spiegelung auch für Frauen schon ab 50 Jahre

Kostenlose Vorsorge. Krankenkassen bieten etliche Früh­erkennungs­unter­suchungen, zum Beispiel das kostenlose Scree­ning beim Haut­arzt alle zwei Jahre. © Getty Images

Gesetzlich Versicherte können viele Vorsorgeunter­suchungen, zum Beispiel für Haut­krebs nutzen. Darm­krebs­vorsorge können Kassenpatientinnen jetzt schon ab 50 Jahre machen.

Keine Geschlechter­unterschiede mehr im Darm­krebs-Scree­ning-Programm: Ab April können auch gesetzlich kranken­versicherte Frauen bereits ab 50 Jahren eine Darm­spiegelung (Koloskopie) in Anspruch nehmen. Die Alters­grenze war bei Männern bereits vor sechs Jahren gesenkt worden (siehe weiter unten).

Zuletzt gab es im Oktober 2024 Neuerungen bei der Früh­erkennung: Ein einmaliger Test auf Hepatitis B und C beim Check-up, der Gesund­heits­unter­suchung ab 35 Jahren und zwei zusätzliche Tests im Rahmen des Neugeborenen-Scree­nings.

Die Kosten für diese Vorsorge-Checks tragen generell die Krankenkassen. Stiftung Warentest zeigt, was dabei gilt.

Früh­erkennungs­unter­suchungen sind Kassen­leistungen

In Deutsch­land sind etwa 73 Millionen Menschen gesetzlich kranken­versichert. Sie haben Anspruch auf eine ausreichende, zweck­mäßige und wirt­schaftliche Gesund­heits­versorgung. Dazu gehört die Früh­erkennung mit ihren Unter­suchungen. Das heißt: Zahlreiche Vorsorgeangebote werden von allen Krankenkassen gleichermaßen über­nommen.

Ziel: Krankheiten früh entdecken

Diese haben zum Ziel, gesundheitliche Leiden wie Herz-Kreis­lauf- und Krebs­erkrankungen, auch Diabetes oder Nieren­probleme so früh wie möglich zu entdecken, um Therapie und Heilungs­chancen zu verbessern. Krank­heits­anzeichen muss es dafür keine geben. Bei Kindern soll zudem von klein auf die körperliche und geistige Entwick­lung im Fokus stehen.

Was gehört zur Früh­erkennung?

Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt, welche Leistungen Kassen über­nehmen. Er muss stets den aktuellen Stand der Medizin berück­sichtigen. Daher können sich die Angebote immer wieder ändern und angepasst werden.

Vorsorge für Frauen und Männer

Je nach Alter und Geschlecht werden verschiedene Unter­suchungen angeboten (Vorsorgeangebote im Detail). Es gibt aber auch einige, die unabhängig vom Geschlecht sind:

  • Ab 35 Jahren ist alle zwei Jahre ein Haut­krebs-Scree­ning, alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung (oft auch Check-Up 35 genannt) möglich. Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren können den Check-Up einmalig machen lassen.
  • Zudem finanzieren die Kassen im Rahmen der Darm­krebs­vorsorge zwei Darm­spiege­lungen im Abstand von zehn Jahren – für Frauen und Männer ab 50 Jahren (Special Darmkrebs-Vorsorge). Ab 50 Jahre ist alternativ zur Darm­spiegelung alle zwei Jahre ein immunologischer Test auf nicht sicht­bares Blut im Stuhl (iFOBT) möglich.

Tipp: Mehr Informationen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Früh­erkennungs­unter­suchungen sind freiwil­lig

Für die Vorsorgeunter­suchungen zu Darm- und Gebärmutterhals­krebs gibt es spezielle Programme. Die Krankenkassen schi­cken Versicherten, die daran teilnehmen, regel­mäßig Einladungen und Informationen zu. Das gilt für Frauen ab 50 Jahren auch für das Mammografie-Scree­ning, die Röntgen­unter­suchung der Brust. Dazu wurde eine zentrale Stelle einge­richtet. Dennoch gilt: Die Angebote sind freiwil­lig. Auch wenn jemand nicht zur Vorsorge geht und später doch erkrankt, gibt es keine Konsequenzen.

Ausnahme: Kinder­unter­suchungen

In Bayern, Baden-Württem­berg und Hessen sind die ersten „U-Unter­suchungen“ (Vorsorgeangebote im Detail) beim Kinder­arzt indes verpflichtend. Kommen Eltern den vorgegebenen Terminen nicht nach, kann der Kinder­arzt das Gesund­heits- oder Jugend­amt einschalten.

Ärzt­liche Aufklärungs­pflicht

Grund­legend gilt: Ärztinnen und Ärzte sollen vor den Unter­suchungen aufklären, Ablauf, Nutzen und Risiken nennen. So werden beim Check-up Herz, Lunge, Kopf, Hals, Bauch, Wirbelsäule, Bewegungs­apparat, Nerven­system und Sinnes­organe untersucht. Mittels Blut­probe über­prüft der Arzt Cholesterin­wert und Blut­zucker, um Risiken für Herz-Kreis­lauf-Erkrankungen aufzuspüren. Der Urin wird auf Nieren- und Blasen­erkrankungen untersucht.

Schatten­seiten der Vorsorgeunter­suchungen

Wichtig für Versicherte: Es gibt öfter auffällige Befunde, die sich nach weiteren Tests als harmlos erweisen. Das kann aber trotzdem psychischen Stress verursachen oder unnötige weitere Unter­suchungen nach sich ziehen. Eine Röntgen­unter­suchung etwa belastet den Körper mit Strahlung, eine Darm­spiegelung kann zu Blutungen führen. Zu Risiken wie Nutzen vieler Früh­erkennungs­unter­suchungen informiert etwa das Institut für Qualität und Wirt­schaftlich­keit im Gesund­heits­wesen unter gesundheitsinformation.de.

IGeL-Leistungen zählen nicht zur Früh­erkennung

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind keine Kassen­leistung. Ärzte bieten sie oft im Rahmen der Vorsorge kosten­pflichtig an. Bei vielen ist der Nutzen aber umstritten. Dazu zählt die Glaukom-Vorsorge bei der Augen­ärztin, zu der die Messung des Augen­innen­drucks gehört. Nur sehr wenige profitieren davon (Special Grüner Star). Als „tendenziell negativ“ bewertet sie der „IGeL-Monitor“ des Medizi­nischen Dienstes der Krankenkassen.

Wichtig: Hat der Arzt einen konkreten Krank­heits­verdacht oder der Patient Beschwerden, bezahlen die Kassen alles Nötige, auch die Augen­innen­druck-Messung.

Vorsorge im Detail

Die im Folgenden genannten Früh­erkennungs­unter­suchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die private Krankenversicherung kommt oft noch für weitere Gesund­heits­leistungen auf.

Früh­erkennung für Frauen

Vorsorgeunter­suchungen - Darm­spiegelung auch für Frauen schon ab 50 Jahre

Mammografie. Kassen­leistung ist die zweijähr­liche Röntgen­unter­suchung der weiblichen Brust (Mammografie) ab 50 Jahren. © Getty Images

  • Jähr­liche Unter­suchungen bei der Gynäkologin oder dem Gynäkologen auf Krebserkrankungen des Genitals (ab 20 Jahren) und der Brust (ab 30 Jahren).
  • Früh­erkennung von Gebärmutterhals­krebs: zwischen 20 und 34 Jahren jähr­lich ein Pap-Abstrich zur Unter­suchung von Zell­ver­änderungen am Gebärmutterhals. Ab 35 Jahren statt­dessen alle drei Jahre eine Kombination aus Pap-Abstrich und Test auf HPV (Humane Papillomviren).
  • Jähr­lich ein Chlamydien-Scree­ning für Frauen bis zum 26. Geburts­tag.
  • Röntgen­unter­suchung der weiblichen Brust (Mammografie) ab 50 Jahren alle zwei Jahre bis zum Ende des 75. Lebens­jahres.

Vorsorge für Kinder und Jugend­liche

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U-Unter­suchung. Kinder haben bis zum Schul­anfang viele Vorsorgetermine beim Kinder­arzt. © Getty Images

  • Eine Reihe spezieller Vorsorgeunter­suchungen inner­halb der ersten sechs Lebens­jahre, um Gesund­heits­zustand und Entwick­lung eines Kindes zu beur­teilen, auch U-Unter­suchungen genannt (U1 bis U9). Sie werden im „gelben Heft“ vom Kinder­arzt dokumentiert. (Mehr zum Thema in unserem Special Früherkennung bei Kindern.)
  • Die Krankenkassen zahlen nur bei Einhaltung der vorgegebenen Zeitspannen.
  • Wichtig: Die Teil­nahme ist in Bayern, Hessen und Baden-Württem­berg verpflichtend. Nehmen Eltern die Angebote nicht wahr, kann auch das Jugend­amt einge­schaltet werden. Andere Bundes­länder wie Berlin bieten unterstützende Hilfe an, wenn Eltern die Checks versäumen.
  • Zwischen 12 und 14 Jahren steht die J1-Unter­suchung an, um Gesund­heits­zustand, Impf­status und Entwick­lung des Jugend­lichen zu über­prüfen.

Früh­erkennungs­unter­suchungen für Männer

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Mitglied einer Krankenkasse. Ab 45 Jahren gibt es spezielle Früh­erkennung für Männer. © Getty Images

  • Jähr­liche Unter­suchung der Prostata und des äußeren Genitals ab 45 Jahren.
  • Ab 65 Jahren einmalig ein Ultra­schall der Bauch­schlag­ader (Bauch­aorta) zur Früh­erkennung von Aneurysmen (gefähr­lichen Blutgefäß­aussackungen).

Extra­leistungen der Krankenkassen

Viele Kassen aus unserem Krankenkassen­vergleich bieten ihren Versicherten als Extras zusätzliche Früh­erkennungs­unter­suchungen an, zu finden in unserem Krankenkassenvergleich.

Beispiele. Einige Kassen zahlen neben der gesetzlich geregelten Vorsorge für weitere Früh­erkennungs­unter­suchungen. Einige über­nehmen etwa das Haut­krebs-Scree­ning auch für Versicherte unter 35 Jahren oder öfter als alle zwei Jahre. Frauen finanzieren sie manchmal einen Ultra­schall von Brust oder Eier­stöcken oder eine Tast­unter­suchung der Brust durch Blinde (discovering hands), manchmal auch einen Ultra­schall der Brust. Für Kinder zahlen die meisten zusätzlich zu den Vorsorgeunter­suchungen U1 bis U9 und J1 die U10 (7 bis 8 Jahre), U11 (9 bis 10 Jahre), oft auch J2 (16 bis 17 Jahre).
Was die Kassen generell zahlen, finden Sie unter Vorsorgeangebote im Detail.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 01.04.2025 um 14:50 Uhr
    Wie lange Darmspiegelung?

    @Hajub: Frauen über 75 Jahren wird in der Regel keine Darmspiegelung zur Früherkennung mehr empfohlen, da das Risiko für Komplikationen mit dem Alter zunimmt. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren behandelnden Arzt.

  • Hajub am 01.04.2025 um 12:46 Uhr
    Wie lange Darmspiegelung?

    Wenn mit Mitte 75 die nächste Darmspiegelung fällig wäre, lohnt sich diese noch in dem Alter wenn die vorherigen 2-3 Untersuchungen negativ waren?