Elektronische Patienten­akte Jetzt ist die digitale Ablage Pflicht

Elektronische Patienten­akte - Jetzt ist die digitale Ablage Pflicht

Praktisch. Mit der ePA-App ihrer Krankenkasse haben Versicherte jeder­zeit Zugriff auf ihre medizi­nischen Daten. © Westend61 / gpointstudio / Getty Images (M)

Arzt­praxen, Apotheken und Krankenhäuser sind seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtet, die elektronische Patienten­akte (ePA) zu nutzen. Was Versicherte wissen sollten.

Es wird ernst: Seit Oktober müssen alle so genannten Leistungs­erbringer im Gesund­heits­wesen – Ärzte, Psycho­therapeuten, Krankenhäuser und Apotheken – die elektronischen Patienten­akten von Versicherten mit deren medizi­nisch relevanten Daten befüllen. Ausgenommen sind Patienten, die ihrer ePA wider­sprochen haben. Das Ablegen von Daten in der ePA ist bereits seit einiger Zeit möglich, war bisher aber freiwil­lig.

Tech­nisch verantwort­lich für die digitale Umsetzung der ePA ist die Gesund­heits­agentur Gematik, deren Gesell­schafter das Bundes­gesund­heits­ministerium sowie Verbände der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherungen und weitere Akteure aus dem Gesund­heits­wesen sind. Mehr als 90 Prozent der Arzt­praxen sind nach Angaben der Gematik tech­nisch bereits in der Lage, die ePa zu füttern. Die fehlenden Praxen kämen nach und nach hinzu, sobald die jeweilige Praxis­software angepasst ist. Krankenhäuser arbeiteten noch nicht flächen­deckend mit der ePA.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • ralle1.0 am 02.10.2025 um 08:57 Uhr
    Die ePA: Wo bleibt d. kritische Verbraucherschutz?

    Die Stiftung Warentest zeigt bei der elektronischen Patientenakte erstaunliche Zurückhaltung. Ihr Artikel liest sich wie eine Regierungsbroschüre statt kritischer Verbraucherschutz.
    Die irreführende Überschrift: „Digitale Ablage wird zur Pflicht” verschleiert, wie einfach man widersprechen kann. Verbraucherfreundlich wäre: „ePA kommt automatisch – so widersprechen Sie”.
    Opt-out statt Opt-in: Die ePA wird automatisch angelegt, gegen Datenschutzprinzipien.​​​​​​​​​​​​​​​​

  • A.Frö am 27.07.2025 um 07:51 Uhr
    Falsche Diagnose, Löschung wird nicht durchgeführt


    In meiner ePa wurde eine Krebsdiagnose eingestellt, die nicht diagnostiziert wurde und auch nicht vorhanden ist. Löschung formal und schriftlich beantragt, findet nicht statt. Arztpraxis genervt, weil sie die Meldung für die ePa angeblich so nicht gemacht hat, Krankenkassen weist auch die Verantwortung von sich, Diagnose seit letztem Jahr in der ePa. Ich bin bestimmt kein Ausnahmefall. Kein Wunder, dass zahlreichen Patienten widersprechen. Deutschland kann digital einfach nicht, es ist zum Verzweifeln. Soviel Zeit und Aufwand und zunächst vor allem einen riesengroßen Schreck über die Diagnose und der Nutzer wird komplett im Stich gelassen. Übrigens die TK in diesem Fall.

  • A.Frö am 27.07.2025 um 07:45 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • ebbo am 28.05.2025 um 15:31 Uhr
    NFC

    Für die Patientenakte ist bei der TK ein smartphone mit NearFieldCommunication notwendig.
    Allerdings sind längst nicht alle smartphones und nur die wenigsten tablet mit NFC ausgestattet. Für Menschen mit Seheinschränkungen oder mit kräftigen Händen wären aber ein tabelt besser geeignet. Von daher wäre es gut, wenn die Übersichten der getesteten tablet mit einem Hinweis auf die NFC-Fähigkeiten versehen würden...

  • UweHenke am 22.04.2025 um 16:52 Uhr
    In der Theorie schön, in der Praxis Flop

    Auf Grund des Artikels habe ich versucht die Elektronische Patientenakte der Barmer einzurichten. Egal welche Geräte ich nutze, Apple Tablet, Ipone oder Desktop, die App´s stürzen ab.
    Grundsätzlich finde ich die Patientenakte gut weil ich damit im Notfall meine Befunde und Vorgeschichte mit den Behandlern teilen kann. Es muss aber zuverlässig funktionieren.
    Vorerst speichere ich meine Befunde elektonisch in meine "Privaten Patientenakte".