
Praktisch. Mit der ePA-App ihrer Krankenkasse haben Versicherte jederzeit Zugriff auf ihre medizinischen Daten. © Westend61 / gpointstudio / Getty Images (M)
Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser sind seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Was Versicherte wissen sollten.
Es wird ernst: Seit Oktober müssen alle so genannten Leistungserbringer im Gesundheitswesen – Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken – die elektronischen Patientenakten von Versicherten mit deren medizinisch relevanten Daten befüllen. Ausgenommen sind Patienten, die ihrer ePA widersprochen haben. Das Ablegen von Daten in der ePA ist bereits seit einiger Zeit möglich, war bisher aber freiwillig.
Technisch verantwortlich für die digitale Umsetzung der ePA ist die Gesundheitsagentur Gematik, deren Gesellschafter das Bundesgesundheitsministerium sowie Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und weitere Akteure aus dem Gesundheitswesen sind. Mehr als 90 Prozent der Arztpraxen sind nach Angaben der Gematik technisch bereits in der Lage, die ePa zu füttern. Die fehlenden Praxen kämen nach und nach hinzu, sobald die jeweilige Praxissoftware angepasst ist. Krankenhäuser arbeiteten noch nicht flächendeckend mit der ePA.
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Die Stiftung Warentest zeigt bei der elektronischen Patientenakte erstaunliche Zurückhaltung. Ihr Artikel liest sich wie eine Regierungsbroschüre statt kritischer Verbraucherschutz.
Die irreführende Überschrift: „Digitale Ablage wird zur Pflicht” verschleiert, wie einfach man widersprechen kann. Verbraucherfreundlich wäre: „ePA kommt automatisch – so widersprechen Sie”.
Opt-out statt Opt-in: Die ePA wird automatisch angelegt, gegen Datenschutzprinzipien.
In meiner ePa wurde eine Krebsdiagnose eingestellt, die nicht diagnostiziert wurde und auch nicht vorhanden ist. Löschung formal und schriftlich beantragt, findet nicht statt. Arztpraxis genervt, weil sie die Meldung für die ePa angeblich so nicht gemacht hat, Krankenkassen weist auch die Verantwortung von sich, Diagnose seit letztem Jahr in der ePa. Ich bin bestimmt kein Ausnahmefall. Kein Wunder, dass zahlreichen Patienten widersprechen. Deutschland kann digital einfach nicht, es ist zum Verzweifeln. Soviel Zeit und Aufwand und zunächst vor allem einen riesengroßen Schreck über die Diagnose und der Nutzer wird komplett im Stich gelassen. Übrigens die TK in diesem Fall.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Für die Patientenakte ist bei der TK ein smartphone mit NearFieldCommunication notwendig.
Allerdings sind längst nicht alle smartphones und nur die wenigsten tablet mit NFC ausgestattet. Für Menschen mit Seheinschränkungen oder mit kräftigen Händen wären aber ein tabelt besser geeignet. Von daher wäre es gut, wenn die Übersichten der getesteten tablet mit einem Hinweis auf die NFC-Fähigkeiten versehen würden...
Auf Grund des Artikels habe ich versucht die Elektronische Patientenakte der Barmer einzurichten. Egal welche Geräte ich nutze, Apple Tablet, Ipone oder Desktop, die App´s stürzen ab.
Grundsätzlich finde ich die Patientenakte gut weil ich damit im Notfall meine Befunde und Vorgeschichte mit den Behandlern teilen kann. Es muss aber zuverlässig funktionieren.
Vorerst speichere ich meine Befunde elektonisch in meine "Privaten Patientenakte".