Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich Mehr Schutz für Ihr Haus? So gehts gut und günstig

Datum:
  • Text: Philip Chor­zelewski
  • Testleitung: Maria Hartwig
  • Test­assistenz: Achim Pieritz
  • Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich - Mehr Schutz für Ihr Haus? So gehts gut und günstig

Wildes Wetter. Haus­besitzer sollten Elementar­schäden in ihre Wohn­gebäude­versicherung einschließen. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Mit den Unwettern nimmt die Gefahr teurer Schäden zu. Im Vergleich der Wohn­gebäude­versicherungen sind 196 Tarife mit Elementarschaden­schutz. Welche Tarife gut absichern.

Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 196 Wohn­gebäude­ver­sicherungen mit Ele­mentar­schutz freischalten

Feuer, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel: Wer ein Eigenheim besitzt, braucht dringend eine Wohn­gebäude­versicherung. Für die meisten wäre es schließ­lich unmöglich, einen hohen Schaden – oder gar einen Totalschaden – selbst auszugleichen. Mit einer Wohn­gebäude­versicherung sind sie vor den finanziellen Folgen geschützt.

Die schlechte Nach­richt: Die Policen werden ständig teurer. Im Jahr 2025 stiegen die Versicherungs­beiträge allein durch die Anpassung an steigende Kosten und Löhne im Baugewerbe um 2,46 Prozent. Das ist etwa so stark wie im Durch­schnitt der vergangenen zehn Jahre. Gleich­zeitig sind die Preis­unterschiede riesig, auch bei den besten Wohn­gebäude­versicherungen im Vergleich der Stiftung Warentest. Sehr gute Tarife am güns­tigen Stand­ort Regens­burg gibt es für das Modell­haus ab 623 Euro. Teure Tarife kosten drei- oder gar viermal so viel.

Warum sich der Wohn­gebäude­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Die Stiftung Warentest hat 196 Wohngebäudeversicherungen bewertet, darunter Tarife von Anbietern wie Ammerländer, Huk Coburg und Ergo. Das Notenspektrum reicht von Sehr gut bis Mangelhaft. Schlechte Tarife haben empfindliche Lücken, beispiels­weise bei Schäden durch grobe Fahr­lässig­keit, bei Mehr­kosten durch strengere Bauauflagen, bei Abbruch- und Aufräum­kosten oder bei Hotel­kosten, wenn das Haus nach einem Schaden länger nicht bewohn­bar ist.

Elementarschaden­schutz muss sein

Nicht alle Naturgefahren sind auto­matisch versichert. Stark­regen, Über­schwemmung, Lawinen, Erdrutsche müssen extra einge­schlossen werden. Dieser Schutz ist wichtig. Wir empfehlen, ihn immer mit abzu­schließen. Daher haben wir nur Tarife in den Test aufgenommen, die eine Elementarschaden­versicherung umfassen. Im Preis pro Tarif ist dieser Schutz enthalten.

Tipps für Neukunden und Tarifwechsler

Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihren persönlichen Testsieger finden, was versichert ist und worauf Sie beim Abschluss eines Versicherungs­vertrags unbe­dingt achten müssen – und warum vor allem Haus­eigentümer, die schon lange eine Versicherung haben, ihre Police prüfen sollten. Unsere Check­liste der Leistungen hilft Ihnen, den Über­blick zu behalten.

Modell­rechnung

Der Preis­vergleich zeigt: Die Preis­unterschiede sind riesig, auch bei den besten Wohn­gebäude­versicherungen. In unserem Modell­fall in Regens­burg gibt es einen preisgüns­tigen, sehr guten Vertrag mit Elementar­schutz schon für 623 Euro Jahres­beitrag, im Modell­fall Bremen für 863 Euro. Ein Preis­vergleich lohnt sich.

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Neue Risiken einschließen, Kosten senken

Bei Stark­regen, Über­schwemmung, Lawinen, Erdbeben und anderen Naturgefahren greift die Gebäude­versicherung nicht auto­matisch. Der Zusatz „Elementar­schutz“ muss extra abge­schlossen werden. Das empfehlen wir dringend, denn vor allem Starkregenfälle nehmen im Zuge des Klimawandels deutlich zu und solch ein Wasser­schaden ist im mitversicherten Risiko Leitungs­wasser nicht enthalten.

Unsere Test­ergeb­nisse zeigen nur Tarife, bei denen dieser Baustein mitversichert werden kann. Bisher fehlt der Schutz bei knapp der Hälfte aller Wohn­gebäude, vor allem in Altverträgen.

Blick in die Tabelle

VRK Classic PLUS Oberösterreichische ZuHaus Dolleruper Top Vers.-kammer Bayern Vario R+V comfort
Qualitäts­urteil

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Grund­schutz

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Zusatz­leis­tung

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Teil­nahme am Ombuds­ver­fahren

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

Elementar­schutz für unter 100 Euro

Etwa 1,5 Prozent aller Adressen liegen in den Hoch­risikozonen Zürs 3 und 4. Zürs steht für Zonierungs­system für Über­schwemmung, Rück­stau und Stark­regen. Viele Tarife in unserem Vergleich bieten Elementar­schutz in Zürs 1 schon für deutlich unter 100 Euro im Jahr. Teurer wird es in Risiko­gebieten. Teil­weise wird es sogar schwer, das Haus zu versichern.

Oft gibt es den Elementar­schutz nur, wenn es im Keller eine Rück­stauklappe einge­baut ist. Sie verhindert, dass Schmutz­wasser ins Haus läuft, wenn die Kanalisation durch viel Wasser über­lastet wird.

Tipp: Auch bei der Hausratversicherung kann der Elementar­schutz sinn­voll sein.

Wohn­flächen­tarif oder Wert 1914

Wie viel eine Wohn­gebäude­versicherung kostet, hängt von der Größe eines Hauses, seinem Alter, seiner Lage und Ausstattung ab. So lassen sich die Kosten pro Quadrat­meter nicht direkt berechnen.

Es gibt aber Anbieter, die nur nach der Ausstattung und der Wohn­fläche eines Gebäudes fragen, um den Beitrag zu bestimmen – sogenannte Wohn­flächen­tarife. Andere Versicherer nehmen den theoretischen Wert des Hauses im Jahr 1914 als Basis und entwickeln mit den Preisindizes des Statistischen Bundes­amts den heutigen Neubau­wert.

Versicherer zahlen bei einer voll­ständigen Zerstörung das, was der Wieder­aufbau nach einem Schaden kostet. Deshalb ist es wichtig, dass alle wert­bestimmenden Bestand­teile eines Hauses benannt wurden und auch während der Vertrags­zeit ergänzt werden, wenn zum Beispiel Anbauten erfolgen.

Wir nennen Preisbeispiele für einen Altbau, ein 1970 erbautes Modell­haus an zwei Stand­orten – einer Region mit geringem Hoch­wasser­risiko (Regens­burg) und einer mit etwas höheren (Bremen). Als Altbau gelten Häuser manchmal übrigens schon zehn Jahre nach ihrer Fertigstellung. Neubauten sind leichter zu versichern.

Einen Beispiel­preis für ein Mehr­familien­haus nennen wir nicht. Interes­senten fragen am besten bei unseren Testsiegern nach passenden Angeboten.

Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich

Auch ohne einge­loggt zu sein, können Sie unter „So haben wir Wohngebäudeversicherungen getestet“ nach­lesen, wie wir in unserer Unter­suchung vorgegangen sind, welche Produktkategorien wir getestet haben. Sie können auch einsehen, welche Tarife im Test enthalten sind und wonach Sie filtern können.

So verteilen sich die Urteile:

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© Stiftung Warentest

Wichtige Leistungen in der Gebäude­versicherung

Diese Leistungen sollte jede Police enthalten:

  • Schutz bei grober Fahr­lässig­keit, wenn der Versicherte etwa durch unbe­aufsichtigt brennende Kerzen einen Schaden verursacht. Manche Versicherer kürzen die Leistung in solchen Fällen. Wir empfehlen ausschließ­lich Tarife, die auf eine Kürzung verzichten.
  • Ersatz von Mehr­kosten, die beim Wieder­aufbau entstehen, weil behördliche Auflagen heute strenger sind als zum ursprüng­lichen Bauzeit­punkt.
  • Dekontamination des Erdreichs, wenn zum Beispiel Heizöl ausgetreten ist oder die Feuerwehr einen Brand mit Schaum gelöscht hat.
  • Leistung bei Über­spannung, wenn der Blitz nicht direkt ins Haus einschlägt, sondern in eine Über­land­leitung, und dadurch die Haus­technik lahmgelegt wurde.
  • Ersatz von Bewegungs- und Schutz­kosten, wenn etwa nach einem schweren Schaden das gesamte Mobiliar monate­lang ausgelagert werden muss.
  • Ersatz von Abbruch- und Aufräum­kosten.

In vielen, vor allem auch älteren Verträgen fehlen einige dieser wesentlichen Deckungen.

Tipp: Immobilien­besitzer, die vermieten, sollten auch auf eine gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung achten.

Die vier versicherten Gefahren im Über­blick

Vier Bausteine machen die Gebäude­versicherung aus: Feuer­versicherung, Sturm/Hagel, Leitungs­wasser, Elementarschäden – wir nennen auch Beispiele für nicht versicherte Schäden.

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Feuer­versicherung

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Feuerschäden. Sie führen oft zu sehr hohen Schäden. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Brand
Versichert ist Schaden durch Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Beispiel: Zimmerbrand infolge eines Kurz­schlusses.

Blitz­schlag
Direkter Einschlag in das Gebäude. Versichert sind auch Folgeschäden.
Beispiel: Antenne wird durch Blitz­einschlag zerstört. Ein vom Blitz getroffener Baum beschädigt das Dach.

Über­spannung durch Blitz
Versichert sind Schäden an elektrischen Einrichtungen.

Explosion
Plötzliches Freiwerden von Energie verursacht durch Gase.
Beispiel: Gasexplosion in der Nach­barschaft.

Nicht versichert (Beispiel)
Seng­schäden: Ziga­retten­glut brennt ein Loch ins Parkett.

Leitungs­wasser

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Leitungs­wasser­schäden. Sie kommen am häufigsten vor. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Rohr­bruch
Versichert sind Heizungs- und Wasser­rohre, ebenso Wasser­zuleitungs­rohre auf dem Grund­stück, die das Haus versorgen.
Beispiel: Bruch der Zuleitung im Garten.

Frost
Versichert sind Heizungs­anlagen und sanitäre Einrichtungen.
Beispiel: Frost­schaden infolge eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes.

Nässeschäden
Wasser, das aus dem Rohr­system sowie aus Aquarien oder Wasser­betten ausgetreten ist.

Nicht versichert (Beispiele)
Pfütze: Wasser, das nicht aus Leitungen dringt, zum Beispiel die Blumenvase auf dem Klavier oder ein umge­kippter Putz­eimer.
Frost: Schäden durch Einfrieren, wenn trotz Frost nicht geheizt oder das Wasser nicht abge­lassen wurde.

Sturm­versicherung

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Schäden durch Sturm. Sie sind ab Wind­stärke 8 versichert. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Sturm
Wind ab Stärke 8. Versichert sind auch Folgeschäden.
Beispiel: Sturm deckt das Dach ab. Ein auf das Haus geworfener Baum drückt eine Mauer ein.

Hagel
Eiskörner. Versichert sind auch Folgeschäden.
Beispiel: Hagelschaden an der Verglasung.

Nicht versichert (Beispiel)
Sturm: Schnee oder Hagel dringen durch ein offenes Fenster ein.

Elementarschaden – sollte unbe­dingt enthalten sein!

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Naturgefahren. Durch den Klimawandel nehmen vor allem Schäden durch Stark­regen und Über­schwemmung zu. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Über­schwemmung
Hoch­wasser­schaden sowie Über­schwemmung des Grund­stücks durch Regen oder das Ausufern von Gewässern oder den Austritt von Grund­wasser durch diese Ursachen.

Rück­stau
Eindringen von Wasser aus den Ableitungs­rohren des Gebäudes in das Haus, verursacht durch Regen oder das Ausufern von Gewässern.

Erdbeben
Naturbe­dingte Erschütterung des Erdbodens durch Vorgänge im Erdinnern.

Erdsenkung
Naturbe­dingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.

Erdrutsch
Naturbe­dingtes Abrutschen von Erd- oder Gesteins­massen.

Schnee­druck
Wirkung des Gewichts von Schnee und Eismassen.

Lawinen
An Berg­hängen nieder­gehende Schnee- und Eismassen.

Nicht versichert (Beispiele)
Grund­wasser: Steigt Grund­wasser, ohne dass es zuvor zu oberflächigen Über­schwemmungen kam, zahlt die Elementar­versicherung nicht.

Erdsenkung: Schäden durch künst­liche Hohlräume, zum Beispiel durch Berg­bau.

Lawinen: Schnee- und Eismassen, die nicht vom Berg nieder­gehen, sondern zum Beispiel von Bäumen aufs Haus fallen.

Keine Pflicht zur Elementar­versicherung

Immer wieder gibt es Forderungen nach einer Elementar­versicherungs­pflicht. Bisher ohne Erfolg. Ob Haus­besitzer ihr Eigenheim für Elementarschäden absichern, bleibt ihnen damit selbst über­lassen. In älteren Verträgen fehlt oft der Elementar­schutz. In den Ländern, die zuletzt besonders stark von Hoch­wassern betroffen waren, wie Rhein­land-Pfalz, Saar­land und Bayern, sind weniger als die Hälfte aller Gebäude vor Schäden durch Wasser­massen geschützt.

Schutz vor Elementarschäden bieten die meisten Versicherer nur in Kombination mit einem der anderen drei Leistungs­bereiche an. Wir empfehlen, alle vier Bereiche abzu­sichern.

So haben wir Wohn­gebäude­versicherungen getestet

Im Test 2025. Die Stiftung Warentest hat 196 Tarife von 74 Anbietern und markt­bedeutenden Vermitt­lern untersucht. Geprüft wurde der Vierfach­schutz gegen Feuer, Leitungs­wasser, Sturm/Hagel und weitere Naturgefahren (etwa Über­schwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Vulkan­ausbruch, Schnee­druck, Lawinen). Enthalten sind nur Tarife, die ohne einen weiteren Vertrag beim selben Versicherer erhältlich sind. Die Tarife stehen allen Kunden offen. Stand ist April 2025.

Jahres­beiträge für unser Modell­haus

Modell­fall ist ein 150 Quadrat­meter großes Einfamilien­haus von 1970 (Bauartklasse 1, Voll­unterkel­lerung ohne Wohn­fläche, ausgebautes Dach­geschoss mit 50 Quadrat­meter Wohn­fläche, eine Garage), das von einem 45-jährigen Eigennutzer versichert wird. Es gibt keine feuergefähr­lichen Betriebe in der Umge­bung, aber einen Leitungs­wasser­vorschaden von 6 000 Euro aus dem Vorjahr. Es handelt sich um einen Vertrags­neu­abschluss wegen Versicherer­wechsels. Die Vertrags­lauf­zeit beträgt ein Jahr mit jähr­licher Beitrags­zahlung und auto­matischer Vertrags­verlängerung um ein Jahr.

Die Beiträge wurden für zwei Stand­orte ermittelt: Regens­burg (nied­rige Gefähr­dung: Hoch­wasser- und Starkregengefähr­dungs­klasse 1) und Bremen (höhere Gefähr­dung: Hoch­wasser- und Starkregengefähr­dungs­klasse 2). Unsere große Daten­bank mit den Test­ergeb­nissen zeigt Beiträge mit Elementar­schutz und bei Wert-1914-Tarifen den vom Versicherer berechneten Wert.

Die Jahres­beiträge umfassen den Vierfach­schutz. Für die Gefahren Feuer, Leitungs­wasser und Sturm und Hagel gibt es keinen generellen Selbst­behalt, anders bei Elementargefahren. Hier kann es einen Selbst­behalt geben. Aufgrund des Vorschadens und Gebäude­alters verlangen einige Versicherer zusätzlich einen individuellen Eigen­anteil – dies weisen wir in unserer Daten­bank aus.

Bewertung

Wir haben den Schutz der Leistungsbereiche Feuer, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel gemein­sam und Elementargefahren extra bewertet. Unterteilt haben wir die Bewertung jeweils in Grund­schutz und Zusatz­leistungen. Die gemein­same Bewertung der Leistungsbereiche Feuer, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel und die Bewertung des Elementar­schutzes fließen je zur Hälfte in die Urteile für den Grund­schutz und die Zusatz­leistungen ein.

Ausnahme: Das Kriterium „Grobe Fahr­lässig­keit“, das zum Grund­schutz gehört, weisen wir separat aus, da die Versicherungs­bedingungen im Elementar­schutz hier teil­weise von denen für die anderen Versicherungs­bereiche abweichen.

Grund­schutz: 70 %

Der Grund­schutz enthält die Leistungen, die für alle Versicherten wichtig sind:

  • Keine Kürzung bei grob fahr­lässiger Herbeiführung des Versicherungs­falls,
  • Aufräum- und Abbruch­kosten,
  • Bewegungs- und Schutz­kosten,
  • Mehr­kosten durch behördliche Auflagen,
  • Dekontaminations­kosten,
  • Über­spannungs­schäden durch Blitz.

Zusatz­leistungen: 30 %

  • Neben dem Grund­schutz haben wir weitere Leistungen der Wohn­gebäude­versicherung untersucht. Sie sollen ohne Aufpreis enthalten sein:
  • Über­nahme von Hotel­kosten bei Unbe­wohn­barkeit des Hauses oder Erstattung des orts­üblichen Miet­wertes,
  • Sach­verständigen­kosten im Sach­verständigen­verfahren,
  • Leistung auch bei Rauch und Ruß, ohne Eintritt einer versicherten Gefahr,
  • Anprall von Land­fahr­zeugen wie Autos und Schienenfahr­zeugen,
  • Frost- und Bruch­schäden an Ableitungs­rohren auf dem Grund­stück,
  • Schutz trotz unklarer Zuständig­keit bei Versicherer­wechsel,
  • Vorsorgever­sicherung: Baumaß­nahmen sind ohne Meldung bis mindestens zur nächsten Fälligkeit versichert.

Teil­nahme am Ombuds­verfahren: 0 %

Wir geben an, ob Kundinnen und Kunden bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungs­verfahren der Ombudsfrau (Versicherungsombudsmann) nutzen können.

Weitere Kriterien (nicht bewertet)

Wir haben zusätzlich zu den bewerteten Leistungen weitere Tarifmerkmale erhoben.

Elementar­schutz. Beim Wechsel des Versicherers kann es dazu kommen, dass es ausschließ­lich für die Absicherung der Elementargefahren eine Warte­zeit gibt. Inner­halb dieser Warte­zeit bestünde kein Schutz für diese Gefahren. Wir zeigen in unserer Daten­bank, bei welchen Tarifen aufgrund eines Versicherer­wechsels keine Warte­zeit entsteht und welche Elementargefahren abge­sichert sind.

Mehr­kosten für Nach­haltig­keit. Solche Zusatz­leistungen können beim Wieder­aufbau nach einem Schaden zum Beispiel dazu beitragen, das Gebäude energetisch zu verbessern. Wir weisen nur die Leistungen aus, die ohne Aufpreis enthalten sind:

  • Erfasst wurde, ob ein Tarif eine Erstattungs­leistung für Mehr­kosten beim Austausch gegen energieeffizientere Geräte oder effizientere Technik wie zum Beispiel Heiz­technik, Photovoltaik- und Solar­anlagen im Schadens­fall anbietet.
  • Gezeigt wird, ob im Tarif Versicherungsleistungen nach einem Schaden für Mehr­kosten für behördliche nicht vorgeschriebene energetische Sanierungen angeboten werden – etwa für eine stärkere Dämmung von Hauswänden und Dach oder für bessere Fenster.
  • Untersucht wurde, ob die Tarife Leistungen für die Verwendung umwelt­freundlicher Baustoffe für den Wieder­aufbau nach einem Schaden enthalten. Gemeint sind zum Beispiel Naturdämm­stoffe, Lehm­baustoffe oder schad­stoff­arme Farben.

Abwertung

Abwertungen führen dazu, dass sich bestimmte Mängel der Tarife verstärkt auf das Qualitäts­urteil auswirken. Diese sind mit einem *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen setzen wir ein:

  • Tarife, die bei grob fahr­lässig herbeigeführten Schäden die Leistung kürzen, sind mit Mangelhaft bewertet.
  • Ist ein Tarif in einer Leistung des Grund­schutzes ausreichend oder schlechter, kann das Grund­schutz­urteil maximal eine Note besser als die schlechteste Einzelnote sein.
  • Können Kundinnen und Kunden bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungs­verfahren der Ombuds­frau nicht nutzen, weil ein Anbieter oder der Risikoträger nicht Mitglied bei der Schlichtungs­stelle ist, haben wir das Qualitäts­urteil um 0,5 Noten­punkte abge­wertet.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.09.2025 um 09:30 Uhr
    Aktueller Test/Stiftung Warentest Finanzen 10/25

    @kathido: Den aktuellen Test finden Sie auch in der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen Oktober 2025, die ab heute im Zeitschriftenhandel erhältlich ist.

  • kathido am 16.09.2025 um 15:44 Uhr
    Aktueller Test Wohngebäude - nur im Internet?

    Hallo,
    wir planen unsere bisherige Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Vor dem morgigen Beratergespräch habe ich zur Information den aktuellen Test, datiert 03.25, im Internet aufgerufen.
    Wir haben zusätzlich auch die Testzeitung abonniert und ich wollte dort komfortabler
    als im Internet, den Test nachlesen. Leider ist dieser Test weder in Nr. 03 noch in 04.25 zu finden. Ist dieser Test nur im Internet abrufbar?
    Gruß kathido

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.08.2025 um 16:05 Uhr
    Ältere Wohngebäude

    @jl7: Wohngebäudeversicherer bieten ihre Tarife grundsätzlich auch für ältere Häuser und Altbauten an. Zum Teil gelten Immobilien bereits nach zehn Jahren als Altbau. In den Bedingungen der Versicherer findet man keine Beschränkungen hinsichtlich des Alters des Hauses. Trotzdem kann es schwieriger sein, einen (günstigen) Tarif zu finden. Nicht nur ein hohes Alter, auch Vorschäden, ein unsaniertes Leitungsnetz, Denkmalschutzauflagen u.a. können eine Hürde für den Vertragsabschluss darstellen.
    Bei denkmalgeschützten Häusern oder bei hohem Alter müssen Hausbesitzer mit Zuschlägen rechnen (oder mit der Ablehnung des Versicherungsschutzes).
    Tipp: Hier empfiehlt sich die individuelle Beratung durch einen Makler.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.08.2025 um 15:38 Uhr
    Ortsauswahl

    @jl17: Bei der Ortsauswahl haben wir uns nicht an der Lage des Ortes in Deutschland oder an der Größe orientiert, sondern Standorte ermittelt, die eine niedrige und eine höhere elementaren Gefährdung widerspiegeln.
    • Für die niedrige Gefährdung haben wir einen Ort ausgewählt, der zugleich mit der Hochwassergefährdungsklasse 1, der Starkregengefährdungsklasse 1und der GDV-Erdbebenklasse 1 eingeordnet wird.
    • Der zweite Modellort hat eine Hochwasser- und Starkregengefährdungsklasse 2 und GDV-Erdbebenklasse 2 vorweist.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.08.2025 um 15:28 Uhr
    Versicherungsbedingungen Stand 01.01.2025

    @Insomnia: Dem Test liegen die zum Stichtag des 01.01.2025 geltenden Versicherungsbedingungen vor. (Der jeweilige Stichtag befindet sich am Ende der Einzelansicht des Tarifes.).