
Warnliste Geldanlage. Die Sortierung nach Anlagearten ermöglicht eine schnelle Recherche. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Die Warnliste Geldanlage verschafft Ihnen einen Überblick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geldanlageangebote, vor denen die Stiftung Warentest gewarnt hat.
Unseriöse oder riskante Angebote in verschiedenen Rubriken
Oft ist es schwer, rentable von unrentablen Geldanlageangeboten zu unterscheiden. Die Stiftung Warentest erstellt deshalb eine Warnliste, die alle in den vergangenen zwei Jahren negativ bewerteten Geldanlageangebote sowie Leistungen in diesem Zusammenhang, wie Beratung, auflistet. Die Artikel sind in den Zeitschriften Stiftung Warentest Finanzen (vor 2025 Finanztest), Stiftung Warentest (vor 2025 test) oder auf test.de erschienen. Leider ist die Liste aufgrund der großen Zahl der Anbieter sowie ständig wechselnder Produkte nie vollständig. Sie entbindet Anlegerinnen und Anleger also nicht von der Pflicht, sich selbst zu informieren.
Warnliste kostenlos herunterladen und Fälle melden
Die Warnliste können Sie hier im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn Ihnen bei einem Geldanlageangebot etwas dubios vorkommt, können Sie die Informationen dazu per Email an die Redaktion senden.
Das Inhaltsverzeichnis ist klickbar und führt direkt zum Eintrag in der Warnliste. Dieser wiederum enthält einen Link auf die entsprechende Veröffentlichung. Die Einträge sind in verschiedene Rubriken gegliedert:
Unseriöse Finanzvermittlung und Finanzberatung. Unter den Rubriken „unseriöse Finanzvermittlung und -beratung“ stehen alle Fälle, in denen Banken, Sparkassen, Finanzdienstleister, Finanzvermittler, Finanzberater und Anwälte Anlegern mit zweifelhaften Methoden oder falschen Versprechen Geldanlagen angedient oder vermittelt haben.
Unternehmensbeteiligungen. In dieser Rubrik warnt die Stiftung Warentest unter anderem vor geschlossenen Fonds und Alternativen Investmentfonds (AIF). Die Gründe, die zur Aufnahme in die Warnliste führten, stehen in Kurzform hinter dem Namen des Fonds. Dort steht auch, in welcher Ausgabe unserer Zeitschriften wir berichtet haben oder wann der Artikel online erschienen ist, damit Anleger unsere Kritik nachlesen können.
Weitere Rubriken. Schließlich nennt die Warnliste in Rubriken „Sonstige nicht empfehlenswerte Geldanlageangebote“ riskante Angebote, vor denen wir Anleger ausdrücklich gewarnt haben und listet Warnungen von Aufsichtsbehörden und den Verbraucherzentralen auf, über die wir berichtet haben.
Seriöse Angebote finden
In unseren Produktfindern auf test.de finden Sie seriöse und sichere Angebote für Investmentfonds, Tagesgeld und Festgeld. Die Zinsangebote unterliegen der Einlagensicherung, sodass im Pleitefall einer Bank je nach Institut mindestens bis zu 100 000 Euro des Ersparten abgesichert sind. Eine einfache und bequeme Anlagestrategie stellt das Pantoffel-Portfolio dar.
Warnungen von Aufsichtsbehörden
Die Warnliste der Stiftung Warentest enthält ausschließlich Unternehmen, über die wir in den Magazinen Stiftung Warentest Finanzen und Stiftung Warentest oder online auf test.de berichtet haben. Sollten Sie Zweifel an der Seriosität eines Unternehmens haben, das nicht in der Warnliste aufgeführt ist, lohnt daneben auch ein Blick in Warnungen verschiedener Aufsichtsbehörden.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Sie veröffentlicht auf ihrer Internetseite Warnungen und Meldungen für Verbraucher. Es ist möglich, nach Firmen zu suchen oder spezielle Themen auszuwählen:
- Unerlaubte Geschäfte. Die Bafin geht formell gegen Unternehmen vor, die Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte ohne staatliche Erlaubnis betreiben.
- Verletzung der Prospektpflicht. Auch Geldanlageangebote, die ohne vorgeschriebenen Verkaufsprospekt vertrieben werden, führt die Bafin auf.
- Marktmanipulation. Wenn sie substanzielle Hinweise auf unlautere Kaufempfehlungen für Aktien und manipulierte Aktienkurse erhält, geht sie dem Verdacht nach und spricht gegebenenfalls Warnungen vor Marktmanipulation aus.
- Produktinvention. Sie kann auch Angebote verbieten.
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. Auf der Internetseite der ESMA finden sich ebenfalls Warnungen und Veröffentlichungen für Verbraucher (in englischer Sprache).
Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO. Die IOSCO sammelt auf ihrer Internetseite Warnungen und Hinweise für Anleger, die ihr die nationalen Aufsichtsbehörden übermitteln (in englischer Sprache).
Viele Fälle landen vor Gericht
Während unsere Leser die Warnliste Geldanlage über die Jahre eifrig genutzt haben, stieß sie bei den genannten Firmen und Personen oft auf Widerstand. Sie mahnten die Stiftung Warentest ab und gingen vor Gericht, wenn die Stiftung Warentest sich weigerte, die Einträge zu löschen. Teilweise zogen sich die Rechtsstreitigkeiten über Jahre hin. Abgesehen von einigen wenigen Änderungen in der Spalte “Anlass der Kritik“, hatte die Einschätzung der Experten von Stiftung Warentest Finanzen am Ende aber fast immer Bestand.
Die Anfänge: Pyramidenspiele und zwielichtige Diamantenhändler
Unsere Warnungen vor unseriösen Geldanlagen haben wir erstmals in Finanztest 4/1994 in eine Listenform gebracht – unter der Überschrift „Dubiose Geldgeschäfte“. Im Jahr 1996 brandmarkten wir Pyramidenspiele und Kaltakquise per Telefon und warnten vor unseriöser Werbung beim Verkauf von Ferienwohnrechten. Auch zwielichtige Diamantenhändler hatten damals Hochkonjunktur.
Eine Liste für alle
Eine erste allgemeine Warnliste zu unrentablen oder unseriösen Geldanlagen erschien in Finanztest 5/1998. Daneben gab es weiter Listen zu besonders üblen Abzockereien: unerlaubte Bankgeschäfte, dubiose Reports, Börsentermingeschäfte, Gewinnsysteme, Timesharing, Immobilienbeteiligungen und Anlagediamanten. Inzwischen haben wir die Einzellisten längst aufgegeben und in eine Gesamtliste gepackt, die in verschiedene Anlagegebiete unterteilt ist.
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- Die Firma hinter Cashcow verkauft angeblich Waren bei Amazon und lockt Anlegerinnen und Anleger mit enorm hohen Gewinnbeteiligungen. Belastbare Zahlen fehlen allerdings.
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- Nichts ist echt auf dieser Seite: Die unbekannten Betreiber, gegen die bereits Anzeige erstattet wurde, geben jedoch tiefe Einblicke in ihre nicht vorhandene Kinderstube.
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Ich kann mich dem Kommentar bezüglich Strukturvertrieben nur anschließen.
Jede provisionsbasierte Anlageberatung (eigentlich auch Sach-Versicherungsberatung), sollte zumindes als bedenklich eingestuft werden. Es besteht nunmal ein Interessenskonflikt, wenn die Bezahlung über Provision und nicht Honorare erfolgt.
Ich vermisse auf der Liste die ganzen Strukturvertriebe (MLP, DVAG, usw.), die einem immer überteuerte Versicherungen andrehen wollen, bei den sie dann große Provisionen kassieren.
@MiWastill: Danke, wir ergänzen die fehlende Silbe.
Liebes test-Team,
der erste Satz im Eintrag ist verwirrend, weil unvollständig. Man versteht zwar, was gemeint ist, aber könnte dieser bitte beim nächsten Update korrigiert werden?
Vielen Dank und weiter so!
Gute Arbeit!
@walter390alfred
Ich bewerte eine Bank nicht nur anhand der gesetzlichen und ggf. freiwilligen Einlagensicherung sondern auch über die Kriterien Länderrating, Deckungsquote der Bank im Risikofall und wie Ratingagenturen (S&P usw.) die Bonität dieser betreffenden Bank beurteilen (sofern verfügbar).
In dieser Hinsicht gibt es sicherlich "bessere" Banken als die VW-Bank (mit dann selbstverständlich niedrigeren Zinssätzen) aber auch Banken, die bei gleich hohen oder geringfügig höheren Zinssätzen "risikofreudiger" sind.
Unabhängig davon würde ich den Betrag, den ich als längerfristiges Festgeld/Sparbrief anlege, aufteilen auch wenn dies mit Aufwand verbunden ist. Auch dann, wenn die Einlagensicherung bei 100.000 Euro pro Bank/Kunde liegt, würde ich 25.000 oder 50.000 Euro auf zwei Banken und 100.000 Euro auf mindestens drei Banken verteilen (mit unterschiedlicher Laufzeit) und wer im Geld schwimmt wie Elon Musk, Dieter Schwarz oder Herr Kühne, der sucht sich andere Anlagemöglichkeiten.